Kern der Beschwerde ist die interne Regelung der Grünen, nach der bei der Aufstellung der Landeslisten für Bundestagswahlen jeder zweite Listenplatz mit einer Frau besetzt werden muss. Die AfD sieht darin einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
In der Beschlussvorlage der Fraktionsspitze heißt es wörtlich, man stelle das Gleichberechtigungsverständnis der Grünen in Frage und wolle gerichtlich klären lassen, ob die Partei ein fehlgeleitetes Demokratie- und Verfassungsverständnis vertrete.
Freie Wettbewerber statt festgelegter Geschlechterquoten
AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch betonte: "Die Kandidatur auf einen Listenplatz muss allen offenstehen, sie darf nicht nach Geschlecht festgelegt werden."
Mit der Verfassungsbeschwerde solle zugleich verhindert werden, dass solche Quotenvorgaben künftig auf andere Parteien übertragen oder gesetzlich verankert werden, so von Storch.
Vom Bundestag abgewiesener Einspruch
Bereits im April 2025 hatten die AfD-Fraktion sowie einzelne Abgeordnete Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingelegt. Der Ausschuss und später das Plenum des Bundestags wiesen den Einspruch jedoch zurück. Nun soll das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde abschließend entscheiden.
Hohe Kosten – potenziell weitreichende Folgen
Die Fraktion rechnet mit Verfahrenskosten von etwa 20.000 Euro. Sollte die Beschwerde Erfolg haben, könnte dies Konsequenzen für die Gültigkeit der Bundestagswahl 2025 nach sich ziehen.


Kommentare
... „Die AfD plant, die…
... „Die AfD plant, die Bundestagswahl 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Im Zentrum der geplanten Verfassungsbeschwerde steht das Frauenstatut der Grünen.“ ...
Womit die AfD scheinbar keinesfalls alleine steht!!! https://www.youtube.com/watch?v=238KretQeCc
Den Ursachen auf der Spur...
warum dieses Land an Dekadenz verfault und nicht mehr durch Leistung geprägt ist. Man kann auch ersatzweise irgend jemanden von der Straße holen, nur damit die Quote erfüllt ist.
Warum erst jetzt? M.E. ist…
Warum erst jetzt?
M.E. ist jede Art von Frauenquoten verfassungswidrig.
Und außerdem verhindern Frauenquoten die optimale Besetzung wichtiger Positionen und schaden Wirtschaft und Wohlstand.
Aber genau das wollen bzw. sollen ja die Grünen ...
Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins in der Kultur des Todes
Ich bitte Sie, wir reden hier von der Überwindung der "männliche[n]" "Gesellschaft", ohne die es keine "Große Transformation" gibt.
Aber was denken Sie sich nur, wie das Bundesvergessensgericht mit Maulkorb und Putzkolonne auf eine gegen "Die Große Transformation" gerichtete Verfassungsbeschwerde reagieren wird, wenn nicht mit großer Säuberung?
Darüber hinaus werden die Damen und Herren in Karlsfriedhofsruhe ihrer "Verfassungsrechtsdogmatik" entsprechend eventuell eine öffentliche Ausschreibung machen und versuchen, Ihnen bei der Suche nach einem Unternehmen zu helfen, das Ihnen, Ihrer Partei und ihren Mitgliedern günstigst kommerzielle passive Sterbehilfe leistet, wenn sie sich nicht sogar selbst dafür anbieten, Ihnen, "unserer Demokratie", "unserem demokratischen Rechtsstaat" und "unserer westlichen Wertegemeinschaft" die letzte Ehre zu erweisen - vielleicht sogar kostenlos!
Thema "Wehrpflicht"
Männer müssen, Frauen können. Hört man da das feministische Geblubber von einer FrauenQuote und "gläsernen Decken" für Frauen? Also ich nicht! Genau bei diesem Thema könnte man doch das ganze feministische Geschwurbel von Geschlechtergerechtigkeit mit Leben erfüllen und in ein Gesetz gießen. Und? Nix passiert! Meinen die es überhaupt ernst mit der Gleichberechtigung? Dann müsste die Politik sofort handeln! Das Grundgesetz kann man über Nacht ändern. Wenn man will, dann geht das. Wollen die? Und genau daran erkennt man die Heuchelei der Feministinnen! Feminismus ist ein staatliches Hilfsprogramm für dumme u. faule W**ber. Es geht dabei nur um die Erschleichung von Vorteilen mit dem sinnfreienen Verweis auf "phösen Männer".
AfD/Grüne
"... ob die Partei ein fehlgeleitetes Demokratie- und Verfassungsverständnis vertrete.". Na, diese Tatsache dürfte doch mittlerweile in die Hirne der Normalbürger eingesickert sein. Und wer so dämlich ist, diese Bollpfosten auch noch zu wählen, macht sich doch selbst zum Klaus!
Ein gesetzliches Gebot zur Quotierung muß verhindert werden
Ein Staat, der bestimmt, daß als Abgeordnete bestimmte Geschlechterparitäten, sexuelle Neigungs-Quoten, Rassemerkmale oder wie immer man die Privilegierung von Migranten nennen mag (wie es im weitgehend gescheiterten Bundesland Berlin in der Justiz längst geübte Praxis ist), hat damit freie Wahlen abgeschafft, weil dann jede Partei gezwungen ist, nach völlig sachfremden Kriterien irgendwelche sich über ihr Geschlecht im Unklaren befindlichen oder bestimmten Religionen zugehörigen Kandidaten aufstellen zu müssen, wenn diese einen bestimmten Anteil der Gesamtbevölkerung erreichen. Hier gegenzuhalten ist ein wichtiger Beitrag der AfD zur Sicherung freier Wahlen in der BRD.
Wenn aber die AfD den Parteien vorschreiben möchte, keine Quotierung bei ihrer Listenaufstellung anzuwenden, ist das ebenfalls ein Eingriff in das Wahlrecht. Wenn die Grünen vorrangig Frauen ohne Schulabschluß und mit Migrationshintergrund als Kandidaten aufstellen wollten, dann sollten sie das dürfen! Es ist doch ihre Sache. Dann werden sie wohl eher keine Männer mit Schulabschluß, die deutsche Ureinwohner sind, als Mitglieder bekommen, weil deren Chance, Mandate zu erringen, sehr, sehr gering ist. Aber vielleicht ist das von der Partei ja so gewollt? Man stelle sich eine Frauenpartei vor, die eine Männerquote einhalten muß, eine Biertrinkerpartei, die Antialkoholiker aufstellen muß...
Am Ende liegt es doch am Wähler, ob er eine Partei wählt, die hauptsächlich von migrantischen Frauen oder von saufenden Männer repräsentiert wird.
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