AfD soll die Anliegen der Bürger in der Regierung nicht umsetzen

Brandmauer-Parteien bauen Landesverfassungen für ihre Machtsicherung um

Das übliche Parteienkartell ist dabei, Stück für Stück die Landesverfassungen so umzubauen mit klarer Absicht: Die AfD soll ihre Wahlversprechen, die sie den Bürgern gegeben hat und für die sie sehr wahrscheinlich mehrheitlich gewählt wird, im Parlament nicht umsetzen können.
 

Brandmauer-Parteien bauen Landesverfassungen für ihre Machtsicherung um


CDU, SPD, Linke und Grüne immunisieren auf antidemokratische Weise ihre Macht gegen die unvermeidliche Abwahl und gegen den Willen des Souveräns. Der Bürger darf wählen, so viel er will – es soll sich nichts ändern. Statt den Wählerwillen zu akzeptieren, errichten die etablierten Parteien eine Brandmauer in Form veränderter Verfassungsregeln, die eine künftige AfD-Regierung von vornherein lähmen soll.

Präventiver Staatsumbau in Sachsen-Anhalt

Besonders deutlich wird dieses Vorgehen in Sachsen-Anhalt. Angesichts von AfD-Umfragewerten um die 40 Prozent vor der Landtagswahl im September hat der Landtag mit der noch bestehenden Zweidrittelmehrheit der Altparteien die sogenannte „Parlamentsreform 2026“ verabschiedet. 72 Abgeordnete stimmten dafür, 22 dagegen – ausschließlich die AfD lehnte ab. Das Paket ist kein harmloser technischer Umbau, sondern ein gezielter Versuch, einer möglichen AfD-geführten Regierung die Arbeit von Anfang an zu erschweren.

So wurde die Wahl des Landtagspräsidenten verändert. Künftig können im zweiten Wahlgang alle Fraktionen eigene Kandidaten vorschlagen, falls die größte Fraktion – mit hoher Wahrscheinlichkeit die AfD – keine Mehrheit findet. Damit soll verhindert werden, dass die stärkste Kraft den Präsidenten stellt, wie es dem demokratischen Grundsatz entsprechen würde.

Schwächung der Sperrminorität am Verfassungsgericht

Noch schwerwiegender ist der Eingriff beim Landesverfassungsgericht. Die bisherige Sperrminorität von einem Drittel der Abgeordneten wird aufgeweicht. Kommt innerhalb von sechs Monaten keine Einigung zustande, unterbreitet das Gericht selbst einen Vorschlag, über den dann mit einfacher Mehrheit entschieden wird. Ziel ist klar: Die AfD soll keinen Einfluss auf die Besetzung des höchsten Gerichts des Landes bekommen.

Zusätzlich werden Staatsverträge künftig der Zustimmung des Landtages bedürfen – eine klassische Aufgabe der Exekutive wird damit dem Parlament übertragen. Dies soll vor allem verhindern, dass eine AfD-Regierung aus dem Rundfunkstaatsvertrag aussteigen und die Finanzierung von ARD und ZDF kürzen kann. Selbst ein solcher Bruch der Gewaltenteilung wird in Kauf genommen, um die bestehenden Strukturen zu schützen.

Die Verantwortlichen rechtfertigen das Ganze mit dem Vorwand, die „Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates“ unter den Bedingungen zunehmender Polarisierung sicherstellen zu wollen. In Wirklichkeit geht es allein darum, eine ideologische Ordnung abzusichern, die der Wähler mehrheitlich ablehnt.

### Mecklenburg-Vorpommern: Selbstregulierung des Verfassungsgerichts

Auch in Mecklenburg-Vorpommern laufen ähnliche Vorbereitungen. SPD, Grüne und Linke planen, den Einfluss der Opposition auf das Landesverfassungsgericht zu beseitigen. Bei einer „Blockade“ soll das Gericht künftig selbst die Nachfolge ausscheidender Richter regeln können, wenn innerhalb von sechs Monaten keine Einigung erzielt wird. Über die Vorschläge entscheidet dann der Landtag mit absoluter Mehrheit. Scheitert auch das, bleiben die bisherigen Richter im Amt.

Zusätzlich sollen Regelungen wie eine zwölfjährige Amtszeit oder eine Altersgrenze von 68 Jahren in der Verfassung verankert werden, die bisher mit einfacher Mehrheit geändert werden konnten. All diese Maßnahmen dienen demselben Zweck: den Handlungsspielraum einer möglichen AfD-Regierung so eng wie möglich zu ziehen.

Rheinland-Pfalz: Quorum gegen Untersuchungsausschüsse erhöht

Den vorläufigen Höhepunkt der Wählerverachtung erreicht das Vorgehen in Rheinland-Pfalz. Dort planen die Wahlverliererparteien, noch mit den Stimmen des alten, am 22. März abgewählten Landtags die Verfassung zu ändern. Das Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen soll von 20 auf 25 Prozent angehoben werden. Damit würde die AfD mit ihren voraussichtlich 24 Abgeordneten im neuen Landtag genau dieses Recht verlieren – eines der wichtigsten Instrumente der parlamentarischen Opposition.

Besonders perfide ist, dass damit auch die Einberufung eines Corona-Untersuchungsausschusses verhindert werden soll, der zu den zentralen Wahlversprechen der AfD gehörte. Der Souverän hat gewählt, doch die Altparteien erklären offen, dass bestimmte Themen und Fragen nicht untersucht werden dürfen.

Brandmauer gegen den Bürgerwillen

In allen drei Ländern zeigt sich dasselbe Muster: Parteien, die vom Wähler zunehmend abgestraft werden, nutzen ihre noch bestehenden Mehrheiten, um die Regeln des politischen Spiels nachträglich zu ihren Gunsten zu verändern. Sie erklären sich selbst zu Hütern der Demokratie, während sie gleichzeitig deren Kern – die Umsetzung des Wählerwillens – systematisch aushöhlen.

Der Bürger soll weiterhin das Gefühl haben, er könne etwas verändern. In Wahrheit wird die Politik so umgebaut, dass eine echte Kurskorrektur auch bei einem klaren Wahlsieg der AfD weitgehend blockiert bleibt. Dies ist kein Schutz der Demokratie, sondern deren schleichende Abschaffung durch diejenigen, die ihre Macht um jeden Preis erhalten wollen.

Ob dieses plumpe Manöver der AfD tatsächlich schadet oder sie im Gegenteil noch stärker macht, wird die Zukunft zeigen. Klar ist jedoch schon heute: Der Versuch, den Souverän durch Verfassungsänderungen zu entmachten, untergräbt das Vertrauen in die Institutionen nachhaltig. Die etablierten Parteien riskieren damit langfristig genau das, was sie verhindern wollen – eine noch tiefere Entfremdung zwischen Volk und Politik.

Sven von Storch

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Comments

Sie verteidigen doch nur die Demokratie - allerdings nach Maßgabe ihrer deutschfeindlichen Strippenzieher. Und ihre Pfründen natürlich auch!                                                                                                                                                                         Die Medien dürften allerdings "gehalten" sein, darüber zu schweigen - es könnte ja wirklich sein, daß mit solchen Bosheiten einmal mehr genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was beabsichtigt war ...

Gerade bei Lügen-Focus gelesen: 

Ein Mann stößt 2025 am Bahnhof von Friedland ein Mädchen vor einen durchfahrenden Zug, Liana K. ist sofort tot. Urteil: Freispruch für Mohammed A. wegen psychologischen Gutachten.

Nebenbei: Was uns verheimlicht wird, der Zentralrat der Muslime hat damals eine strafrechtliche Verurteilung, wegen z.B. Mord, untersagt und mit Gegenmaßnahmen gedroht, so wie in den vielen Tausend anderen Fällen. Einzig die psychiatrische Maßnahme wird akzeptiert.  

Und, dieses Grüne-Rote-Linke Regierungspack möchte dass es so bleibt...

Es braucht Amtszeitbegrenzungen, die im Grundgesetz fest geschrieben sollten, Kein Wahlbeamter sollte generell mehr als zwei Amtsperioden zur Verfügung stehen; auch nicht als eventuell Wechselnder in ein anderes Bundesland. Wir brauchen in der Politik ein Casting mit Mindesvoraussetzungen, abgeschlossene Ausbildung mindestens 6 Jahre Berufspraxis. Und ein Mindestalter von 45 Jahren.

Man stelle sich vor Politiker verraten ihr eigenens Volk und Land !

Wo wollten diese noch unterkommen in der Welt ,wenn niemand mehr etwas mit ihnen zu tun haben will ?  Doch Dummheit kennt keine Grenzen !

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