Internetnutzer legt Einspruch gegen Geldstrafe wegen Beleidigung ein

Gericht verhandelt die Frage: Darf man zu Friedrich Merz "Lackaffe" sagen?

Ein Internetnutzer steht erneut vor Gericht, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lackaffe“ bezeichnet hat. Nach einem Strafbefehl mit Geldstrafe hat er Einspruch eingelegt – am Freitag kommt es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Heilbronn.

Internetnutzer legt Einspruch gegen Geldstrafe wegen Beleidigung ein

Alles begann mit einem Facebook-Post der Polizei Heilbronn im Oktober 2025. Darin wurde über den Besuch des Kanzlers in der Stadt und ein damit verbundenes Flugverbot informiert. Unter den rund 400 Kommentaren fand sich auch der Satz: „Und alles wegen dem Lackaffen.“ 

Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Beleidigung nach Paragraf 188 StGB – der sogenannte Politikerbeleidigungsparagraf – und erwirkte einen Strafbefehl über 30 Tagessätze. Das entspricht etwa einem Monatslohn. Der Betroffene akzeptierte die Strafe nicht und legte Widerspruch ein. Deshalb wird nun öffentlich verhandelt, ob die Bezeichnung „Lackaffe“ tatsächlich eine ehrverletzende und sozial herabsetzende Missachtung einer Person des politischen Lebens darstellt.

Majestätsbeleidigung floriert bei klagefreudigem Friedrich Merz

Das Gericht muss klären, ob solche Worte geeignet sind, das öffentliche Wirken eines Politikers erheblich zu erschweren. Die Gerichtssprecherin betonte, die Äußerung könne die Person in der öffentlichen Wahrnehmung herabwürdigen. Gleichzeitig gibt es Kritik an der Vorgehensweise der Behörden: Der Strafbefehl wurde erst einen Tag vor der anstehenden Verhandlung bekannt, obwohl die Ermittlungen bereits Monate zuvor abgeschlossen waren.

Pinnochio-Kanzler ist offiziell zulässig: Bald auch "Lackaffe"?

Besonders auffällig ist, dass Friedrich Merz in letzter Zeit häufiger gegen Bürger vorgeht, die ihn in sozialen Medien scharf kritisieren. Erst kürzlich endete ein ähnliches Verfahren zugunsten eines Social-Media-Nutzers, der Merz als „Pinocchio-Kanzler“ bezeichnet hatte. Während Merz offenbar konsequent rechtliche Schritte einleitet, wenn er sich persönlich beleidigt fühlt, zeigt der Ausgang solcher Prozesse oft, wie schmal der Grat zwischen zulässiger Kritik und strafbarer Beleidigung tatsächlich ist.

Weitere Verfahren gegen Bürger laufen

Neben dem „Lackaffe“-Fall sind im Zusammenhang mit dem Heilbronner Besuch des Kanzlers noch drei weitere Beleidigungsverfahren anhängig. Es geht um die Äußerungen „H….Sohn“, „Scheißkanzler“ und „Ftzn Frtz“. Auch hier prüft die Staatsanwaltschaft Heilbronn noch, ob eine Strafbarkeit nach Paragraf 188 StGB vorliegt.

Dünnhäutige Politiker demonstrieren ihre eigene Schwäche

Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie viel Robustheit muss eine Person des öffentlichen Lebens aushalten können, besonders in Zeiten, in denen jeder Bürger direkt kommentieren kann? Paragraf 188 StGB soll Politiker vor Beeinträchtigung ihres Wirkens schützen – doch er führt regelmäßig zu Strafbefehlen und Diskussionen über die Grenzen der Meinungsfreiheit. Die neue Verhandlung in Heilbronn wird zeigen, ob „Lackaffe“ für den Kanzler noch erträglich oder bereits justiziabel ist.

Sven von Storch

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Kommentare

Deutschland hat ja auch keine anderen Probleme!! 🤦🏻‍♀️ Aber so ein Prozess bringt ja schließlich Geld. Und auf DAS sind ALLE scharf - Kläger, Medien, Anwälte und nicht zuletzt der Staat selber, der dann ALLE mit der MwSt. kräftig abzocken kann, und außerdem Protestler somit mundtot machen kann oder es zumindest versucht.

Ekkehardt Fritz Beyer

29.05.2026 | 13:11

„Internetnutzer legt Einspruch gegen Geldstrafe wegen Beleidigung ein“ ...

Tatsächlich???

Ähneln sich die beiden oben gezeigten Fotos nicht frappierend???

Der rechte sieht sympathischer aus, würde seiner eigenen Sippe nicht in den Rücken fallen und kann bei weitem nicht soviel Schaden anrichten!

oft sagt man zu jemand, der mit Binder zum Grillen kommt - Lackaffe oder Snob. Merz läuft immer mit Binder herum, korrekt zu seinem Amt. Geht so einer dann in die Zirkusarena des Kabinetts oder Koalitionsausschuß, obwohl andere mit Unterhemd da sich tummeln, dann ist "Lackaffe" in Ordnung. 

Else Schrammen

29.05.2026 | 14:44

Nein, das darf man nicht sagen, Merzens Fritze ist kein Lackaffe! Er ist ein Pinocchio, ein Umfaller, ein noch stringenterer Anzeigenerstatter gegen seine Kritiker als die berüchtigte Flak-Zimmermann, ein Vor-Den-Roten-Einknicker, ein Milliarden-Steuern-Verschwender, Zensur-Urselchens und Kiews Schoßhündchen. Er ist ein Putin-Hasser, Trump-Maßregler und AfD-Liebling (wer bringt der AfD die meisten Stimmen?). Er mag alles Mögliche sein, aber kein Lackaffe! 

Ein Politiker ist kein Monarch von früheren Zeiten. Ob er das alles aushalten will, muss er sich vorher überlegen, wenn nicht, muss er ins Nonnenkloster.

Else Schrammen

29.05.2026 | 16:00

Jetzt habe ich so viele Eigenschaften vom Fritze aufgezaöhlt und habe das Wichtigste fast vergessen: Meinungsfreiheit-Verachter!

Also, ich finde es nicht ok, dass man Affen ungestraft beleidigen darf, weil sie "keine EHRE" hätten; ich kenne Affen, die haben sehr viel EHRE - und ich kenne sog. "Menschen", die haben null (-0-) EHRE ! q.e.d.

 

Darf man Affen öffentlich beleidigen? (Google KI)

 

Nein, Tiere selbst besitzen keine persönliche Ehre, weshalb man das Tier „Affe“ rein rechtlich nicht beleidigen kann. Wenn Sie jedoch einen Menschen öffentlich als „Affen“ bezeichnen oder Affenlaute imitieren, ist das in Deutschland eine strafbare Beleidigung nach § 185 StGB. [1, 2]

Die rechtliche Situation im Detail

Echte Affen haben keine Ehre: Das Strafrecht schützt die persönliche Ehre von Menschen. Ein Tier im Zoo kann die rechtliche Bedeutung einer Beleidigung nicht erfassen und hat keinen rechtlichen Ehranspruch. [1, 2]

Menschen als „Affe“ bezeichnen: Die Bezeichnung eines Menschen als „Affe“ wird von Gerichten als Formalbeleidigung eingestuft. Sie spricht dem Betroffenen das Menschsein ab und unterstellt eine „tierähnliche, intellektuelle Beschränkung“. [1, 2]

Rassistische Diskriminierung: Besonders schwer wiegt das Nachahmen von Affenlauten oder das gezielte Zeigen von Affenvideos gegenüber Menschen mit dunkler Hautfarbe. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass solche Äußerungen die Menschenwürde antasten und nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Am Arbeitsplatz rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. [1, 2, 3]

Öffentlichkeit wirkt strafverschärfend: Werden solche Beleidigungen öffentlich (z. B. im Internet, auf dem Marktplatz oder im Stadion) geäußert, steigt das Strafmaß. Es drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. [1, 2, 3]

Möchten Sie wissen, wie Tiervergleiche im Strafrecht allgemein bewertet werden, oder interessiert Sie ein bestimmter Fall aus den Nachrichten?

KI-Antworten können Fehler enthalten. Zur Beratung in rechtlichen Fragen solltest du dich an einen Experten wenden. Weitere Informationen

 

Unser geliebter Affe Charly hat EHRE & Stil - auch in Corona-Zeiten ! :

https://www.youtube.com/watch?v=jtcEl9oBUhw

Soviel zur freien Meinungsäußerung !!!

Nachdem Herr Merz Deutschland für über 200 Milliarden Euro an Blackrock verkauft hat, das Geld anscheinend mittlerweile auch wieder weg ist und er nicht weiß, wo er neues herbekommen soll, treibt er Deutschland und seine Bürger in die Armut und wirtschaftet das Land durch Kaputtsparen und Lohnsklaverei herunter.

Herr Merz war bis 2020 Aufsichtsratsvorsitzender bei Blackrock und hat dort seine Millionen gemacht. Der hat seine Schäfchen im Trockenen. Aber gierige Personen sind die zufrieden.

Und da darf man als Bürger nichts sagen ???? Natürlich sollte man nicht beleidigend werden, aber mit einer Entschuldigung sollte es in diesem Fall auch getan sein.

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