Zensur im industriellen Ausmaß

Rund 4000 Posts ließen Landesmedienanstalten 2025 löschen

Im vergangenen Jahr griffen die Landesmedienanstalten in einem bislang ungekannten Umfang in soziale Netzwerke ein. Sie forderten die Löschung von knapp 4000 Beiträgen und leiteten mindestens 2500 weitere Fälle wegen möglicher Äußerungsdelikte an die Strafverfolgungsbehörden weiter. 

Zensur im industriellen Ausmaß


Die Zahlen gehen auf eine Recherche des Magazin Nius zurück. 

Was als Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten beginnt, entwickelt sich zunehmend zu einem flächendeckenden System der Inhaltskontrolle. Die Behörden, die eigentlich den Jugendschutz überwachen sollen, durchsuchen das Netz seit Jahren mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz. Dabei stoßen sie regelmäßig auf Beiträge, die sie als strafbar einstufen – vor allem Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder die Beleidigung von Politikern nach Paragraf 188. Auf diese Weise übernehmen sie Ermittlungsaufgaben, für die ihnen kein eigenes Mandat zusteht.

Vom Jugendschutz zur Massenzensur: Der heimliche Wandel der Medienaufsicht

Ursprünglich für den Schutz Minderjähriger zuständig, haben sich die Landesmedienanstalten zu aktiven Akteuren der Inhaltsmoderation entwickelt. Sie melden Beiträge nicht nur, sondern drängen Plattformen aktiv zur Entfernung. Dieser Übergang von passiver Aufsicht zu proaktiver Kontrolle verändert die Rolle der Behörden grundlegend und wirft die Frage auf, wo der Schutz vor unerwünschten Meinungen beginnt und wo er in Eingriffe in die öffentliche Debatte übergeht.

Rekordzahlen in Bayern und Nordrhein-Westfalen: Zensur auf regionaler Ebene im Übermaß

Besonders auffällig sind die Aktivitäten in den beiden bevölkerungsreichsten Bundesländern. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen forderte allein bei einer Plattform in 1308 Fällen die Entfernung von Beiträgen und leitete 809 Fälle an die Strafverfolgungsbehörden weiter. In Bayern richtete die Bayerische Landeszentrale für neue Medien 1663 Löschanfragen an Plattformen. 

Zusätzlich meldete sie 51 Beiträge bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus sowie 60 weitere bei der zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet. Diese Zahlen zeigen, dass die Eingriffe regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und in manchen Ländern ein besonders hohes Tempo erreichen.

Politische Verflechtungen statt Unabhängigkeit: Der wahre Auftrag der Medienanstalten

Die Landesmedienanstalten finanzieren sich überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag und sind durch den Medienstaatsvertrag mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Ihre Leitungen werden von politisch besetzten Gremien bestimmt. Kritiker sehen darin keine unabhängige Aufsicht, sondern eine staatlich gelenkte Institution, die in einem rechtlichen Gewand agiert, das lediglich Unabhängigkeit vortäuscht. Diese enge Verzahnung mit staatlichen Strukturen macht die wachsende Macht der Behörden besonders brisant.

Das Lügen-Verbot als Vehikel für mehr Kontrolle

Trotz der bestehenden Kritik plant die Bundesregierung, die Befugnisse der Medienanstalten weiter auszubauen. Im Koalitionsvertrag werden sie im Zusammenhang mit dem sogenannten Lügen-Verbot ausdrücklich genannt. Dort heißt es, die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. 

Die „staatsferne Medienaufsicht“ solle daher gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können. Die Formulierung „Hass und Hetze“ bleibt dabei bewusst weit und umfasst auch Äußerungen, die keinen klaren Straftatbestand erfüllen.

Algorithmen unter staatlicher Aufsicht: Das Public Value-Siegel als Steuerungsinstrument

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat in einem Interview erläutert, wie diese Kontrolle konkret aussehen könnte. Über eine Reform der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie sollen die Landesmedienanstalten Einfluss auf die Empfehlungsalgorithmen der Plattformen erhalten. 

Die Medienanstalten aus Nordrhein-Westfalen und Bayern haben bereits ein Konzept erarbeitet, das ein „Public Value“-Siegel vorsieht. Dieses Siegel könnte an bestimmte Medienhäuser oder einzelne Beiträge vergeben werden und würde dann zu einer bevorzugten Darstellung durch die Algorithmen führen. Eine staatsnahe Behörde würde damit indirekt mitentscheiden, welche Inhalte hohe Reichweiten erzielen und welche systematisch zurückgedrängt werden.

Sven von Storch

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Kommentare

Wieder einen Schritt weiter zur absoluten digitalen Versklavung der Menschheit, denn Ursache für Hass und Hetze sind doch die vorhergehenden und jetzigen korrupten Politiker. Sie haben dermaßen Angst vor der AFD, es könnte ja eine große pol. Abrechnung mit juristischen Konsequenzen folgen - was der Demokratie bestimmt einen Aufschwung geben würde. Wen wundert es noch das sogar versucht wird mit terroristischen Mittel den AFD Parteitag zu verhindern, kaputtes Deutschland kann man da nur sagen - das bald nicht mehr so existiert wenn diese Politik gegen das Volk weiter betrieben wird.

Else Schrammen

02.07.2026 | 17:50

Wie viele Arme hat ein Krake? Wenn auch nur einer seiner Arme sich fest gesaugt hat, ist kein Entkommen mehr. Meinungsfreiheit war einmal, vor nicht allzu langer Zeit!

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