In Polen ist ein Streit zwischen dem Verfassungsgericht und der Regierung ausgebriochen. Es geht um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, die im Ausland geschlossen wurden.
Verfassung definiert Ehe als Verbindung von Mann und Frau
Das Gericht urteilte einstimmig, die Verordnung vom Mai 2026 verstoße gegen die Verfassung. Diese definiert die Ehe klar als Bund zwischen Mann und Frau. Die damit abgelehnte Verordnung sollte Eheurkunden für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen, die im Ausland geheiratet haben.
Damit stellte sich das Gericht gegen Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts. Beide hatten klargestellt, dass EU-Staaten solche Ehen anerkennen müssen.
Die Verordnung stammte vom Digitalisierungsminister Krzysztof Gawkowski und sollte am 23. August in Kraft treten. Abgeordnete der oppositionellen PiS hatten das Gericht angerufen. Dieses ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die der Partei nahestehen.
Regierung spricht von ungültigem Urteil
Die polnische Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula und der Minister Gawkowski erklärten und behaupten, das Tribunal sei politisiert und fehlerhaft besetzt. Dessen Entscheidungen hättenangeblich keine Rechtskraft. Bereits rund 200 gleichgeschlechtliche Paare hätten Abschriften ihrer ausländischen Eheurkunden erhalten. Die Verordnung trete wie geplant in Kraft.
Damit ist ein offener Konlfikt entstanden: Das Verfassungsgericht argumentiert aufrund der polnischen Verfassung, die Regierung aufgrund der EU-Regelungen.


Kommentare
Es lebe die freie Justiz
nur nicht in D und EU-Trotteln. Genau wie deren Sexualleben öffentlich zu Schau gestellt wird CSD
Und wann wird der Säuglingshandel legalisiert?? Die EU muss ja für Nachwuchs sorgen.
Ekelhaft !!
https://www.freiewelt.net/de/artikel/redaktion-mk/konflikte/es-i
was der EuGH erlässt, muss für Länder nicht bindend sein. Nur in Berlin sieht man es anders......Verbot von Canabis durch Brüssel wird hier ignoriert.....
Add new comment