Sieg für Pressefreiheit, Niederlage für Nancy Faeser

Freispruch für Journalist David Bendels: Man darf sagen, dass Faeser die Meinungsfreiheit hasst!

Grund war eine satirische Fotomontage von Nancy Faeser mit dem Schild "Ich hasse die Meinungsfreiheit!", die als Meinungsäußerung im Kontext der Meinungsfreiheit gewertet wurde. Das Gericht hob das erstinstanzliche Urteil auf, da der Post keine strafbare Tatsachenbehauptung darstelle, sondern zulässige, wenn auch überspitzte politische Kritik.

Nancy Faeser

Das Landgericht Bamberg hat den Chefredakteur des "Deutschlandkurier", David Bendels, vom Vorwurf der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 StGB freigesprochen. 

Niederlage für Nancy Faeser

Der Journalist hatte im Februar vergangenen Jahres eine satirische Fotomontage veröffentlicht, auf der die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Schild mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit" hielt. 

Die SPD-Politikerin hatte daraufhin einen Strafantrag gestellt. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte Bendels in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten, wogegen er Berufung einlegte. Das Landgericht folgte nun der Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelte.

AfD: "Sieg für die Meinungsfreiheit"

Florian Köhler äußert sich dazu als medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wie folgt:

"Das Urteil ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Kurz nach den unsäglichen Zensur- und Verbotsfantasien des schleswig-holsteinischen CDU-Ministerpräsidenten Daniel Günther sendet es ein starkes Signal an übergriffige und verbotssüchtige Politiker der Kartellparteien: In unserem Land herrscht Pressefreiheit, und dieses Grundrecht darf nicht angetastet werden, weil einer Frau Faeser oder einem Herrn Günther kritische Äußerungen nicht passen.

Ich hoffe, dass Bundes- und Staatsregierung diese Botschaft endlich begreifen. Achten Sie unsere Verfassung, akzeptieren Sie unsere Grundrechte, und hören Sie auf, unabhängige Medien zu verunglimpfen oder zu kriminalisieren! Die AfD stellt sich schützend vor die freie Presse."

Sven von Storch

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Comments

Wir empfehlen solchen Größenwahn entgegenstrebenden Politik-Arroganzen  bei der nächsten Sicherheitskonferenz  teilzunehmen ,um sich die Reden von JD Vance oder Rubio anzuhören .Vielleicht begreifen sie dieses mal ,was sie auf der Schulbank versäumt haben ?

Ronald Schroeder

14.01.2026 | 21:29

Juristisch muß Satire, um straffrei bleiben zu können, als Satire erkennbar sein. Hätte man Herrn Bendels verurteilt, hätte das Gericht zugegeben, daß es nicht zwingend Satire sein muß, wenn Frau Faeser ein Schild "Ich hasse die Meinungsfreiheit" hochhält.

Ob sie die Meinungsfreiheit haßt, hängt nicht von hochgehaltenen Schildern, sondern vom politischen Verhalten ab. Würde man Kim Jon Un zutrauen, ein solches Schild hochzuhalten oder kann man eher unterstellen, daß er sich für den Inbegriff der sozialistischen Demokratie Nordkoreas hält?

Würde Frau Faeser Andersdenkende mit dem Staatsanwalt verfolgen lassen, würde sie oppositionelle Presseorgane vielleicht sogar nach dem Vereinsrecht verbieten lassen, könnte man annehmen, daß sie tatsächlich die Meinungsfreiheit haßt. Weil jemand ein solches Schild hochhält, hingegen eher nicht. Insofern hat das Gericht ein Argument dafür geliefert, daß die politische Klasse der BRD, für die Frau Faeser eine Symbolfigur ist, die Meinungsfreiheit respektiert.

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