Beitrag von Christopher Peter

Warum Demokratie jetzt verteidigt werden muss – Der 1. Demokratiekongress der AfD-Bundestagsfraktion

Im Mittelpunkt des zweitägigen Kongresses stehen aktuelle Herausforderungen für Demokratie und freie Rede – von den Auswirkungen des europäischen Digital Services Act über die Rolle der unabhängigen Medien gegenüber den Staatsmedien bis hin zu Fragen der parlamentarischen Freiheit und des Schutzes grundlegender Bürgerrechte in Bezug auf EU-Sanktionen ohne rechtliches Gehör.

Einladung zum Demokratiekongress

Siehe: https://afdbundestag.de/1-Demokratiekongress/

Deutschland im Vertrauenstief – ein Kongress zur rechten Zeit

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Laut einer repräsentativen Umfrage des renommierten Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Herbst 2025 ist das Vertrauen der Deutschen in zentrale staatliche Institutionen, Parteien und Medien seit 2021 dramatisch eingebrochen. Dem Bundesverfassungsgericht, einst einer der meistvertrauten Institutionen des Landes, vertrauen nur noch 63 Prozent der Deutschen – 2021 waren es noch 81 Prozent. Der Bundesregierung sprechen gerade einmal 28 Prozent ihr Vertrauen aus, nach 48 Prozent vor vier Jahren. Den politischen Parteien vertrauen nicht einmal mehr 17 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, den klassischen Medien nur noch 22 Prozent. Noch beunruhigender: Nur noch 50 Prozent der Bevölkerung sind überzeugt, dass sich die aktuellen Probleme im Rahmen des demokratischen Systems gut lösen lassen. Und auf die Frage, ob man seine politische Meinung in Deutschland heute frei sagen könne, antworteten im Oktober 2025 lediglich 46 Prozent der Befragten mit Ja – ein Niveau, das zuletzt auf dem Höhepunkt der Corona-Maßnahmen erreicht wurde.

Diese Befunde sind kein kurzfristiges Stimmungstief, sondern Ausdruck einer tiefgreifenden Legitimations- und Repräsentationskrise. Und sie sind der Grund, warum ein Kongress, der sich ernsthaft und ohne Denkverbote dem Zustand der Demokratie und der Meinungsfreiheit widmet, heute dringlicher ist denn je.

Der 1. Demokratiekongress – Programm und Teilnehmer

Am Freitag, den 26. Juni, und Sonnabend, den 27. Juni, findet der 1. Demokratiekongress der AfD-Bundestagsfraktion statt. Unter den Leitthemen „Meinungsfreiheit — Medien — Menschenrechte“ diskutieren Politiker, Wissenschaftler, Journalisten und Medienvertreter aus dem In- und Ausland über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa.

Zu den Gästen zählen unter anderem der Präsident der Tschechischen Republik a. D. Prof. Ing. Václav Klaus, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a. D. Dr. Hans-Georg Maaßen, Staatsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau, die Publizistin Dr. Ulrike Guérot, der Verleger der Berliner Zeitung und der Ostdeutschen Allgemeinen Holger Friedrich, der Chefredakteur der Wochenzeitung Junge Freiheit Dieter Stein, der Chefredakteur der Weltwoche Roger Köppel, die Klubobmann-Stellvertreterin des Freiheitlichen Parlamentsklubs (FPÖ) Dr. Susanne Fürst, der Medienwissenschaftler Prof. a. D. Dr. Michael Meyen, der Unternehmer Alexander von Bismarck, Autor und Nius-Journalist Alexander Kissler sowie zahlreiche weitere Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Medien.

Meinungsfreiheit unter Druck – national wie international

Der Kongress findet in einem Moment statt, in dem die Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa von verschiedenen Seiten unter Druck gerät – und in dem diese Bedrohung nicht länger ignoriert werden kann.

Der Philosoph Richard David Precht beschreibt in seinem Buch „Angststillstand: Warum die Meinungsfreiheit schwindet“ eindringlich, dass gerade einmal 40 Prozent der Deutschen noch der Ansicht sind, ihre Meinung frei äußern zu können, wie es Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert.

Auch international wächst die Sorge. Papst Leo XIV kritisierte in seiner Neujahrsansprache vor dem beim Vatikan akkreditierten diplomatischen Korps die Entwicklung im Westen scharf: „Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt.

“Der polnische Präsident legte mit seinem Veto gegen den europäischen Digital Services Act nach und warnte vor einem System, in dem ein der Regierung unterstellter Beamter darüber entscheidet, was im Internet erlaubt ist – eine Konstruktion, die er explizit mit Orwells „Ministerium für Wahrheit“ verglich.

Auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2025 warf US-Vizepräsident J.D. Vance europäischen Regierungen vor, Zensur einzusetzen, um die Opposition zum Schweigen zu bringen: „Europäische Regierungen laufen in Angst vor ihren eigenen Wählern davon und nutzen Zensur, um Opposition zu bekämpfen – das ist keine Demokratie, das ist eine getarnte Tyrannei.“

Und auch die BILD-Chefredakteurin Marion Horn brachte es nach den Zensurforderungen eines deutschen Ministerpräsidenten auf den Punkt: „Demokratie ist nicht dadurch stark, dass sie Stimmen zum Schweigen bringt, sondern dadurch, dass sie sie aushält. Auch die falschen. Auch die lauten. Auch die unangenehmen.“

Das Ziel: Freiheit der Rede aktiv gestalten

Vor diesem Hintergrund versteht sich der 1. Demokratiekongress als konstruktiver Gegenentwurf: nicht Klage, sondern Konzept.

„Gemeinsam mit Ihnen wollen wir tragfähige Konzepte und Strategien zum Erhalt der Freiheit der Rede entwickeln und praxisnahe Lösungen zum Schutz des Grundrechts auf Meinungsfreiheit erarbeiten.“

Im Mittelpunkt des zweitägigen Kongresses stehen aktuelle Herausforderungen für Demokratie und freie Rede – von den Auswirkungen des europäischen Digital Services Act über die Rolle der unabhängigen Medien gegenüber den Staatsmedien bis hin zu Fragen der parlamentarischen Freiheit und des Schutzes grundlegender Bürgerrechte in Bezug auf EU-Sanktionen ohne rechtliches Gehör. Neben hochkarätigen Vorträgen und Podiumsdiskussionen auf der Hauptbühne bieten fünf Arbeitsforen Raum für vertiefende Debatten und den Austausch mit den Fachexperten.

Folgende AfD-Politiker nehmen am Kongress teil: Alice Weidel MdB, Tino Chrupalla MdB, Ulrich Siegmund MDL, Petr Bystron MdEP, Dr. Kristin Brinker, Stephan Brandner MdB, Peter Boehringer MdB, Dr. Götz Frömming MdB, Dr. Rainer Rothfuß MdB, Martin Renner MdB.

Das Gebot der Stunde lautet, wie der Schriftsteller Salman Rushdie es formuliert: „Die Verteidigung der freien Rede beginnt, wenn jemand etwas sagt, das man selbst nicht mag.“ 

Der 1. Demokratiekongress der AfD-Bundestagsfraktion nimmt diesen Auftrag ernst.Anmeldung und Tagesordnung: 

https://afdbundestag.de/1-Demokratiekongress/

Sven von Storch

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Kommentare

Ekkehardt Fritz Beyer

10.06.2026 | 08:44

... „Im Mittelpunkt des zweitägigen Kongresses stehen aktuelle Herausforderungen für Demokratie und freie Rede – von den Auswirkungen des europäischen Digital Services Act über die Rolle der unabhängigen Medien gegenüber den Staatsmedien bis hin zu Fragen der parlamentarischen Freiheit und des Schutzes grundlegender Bürgerrechte in Bezug auf EU-Sanktionen ohne rechtliches Gehör.“ ...

Und mittendrin nun auch noch das: 

„Netanjahu feiert: Khan fliegt – und der Haftbefehl gegen ihn gleich mit“ ... https://rtde.team/meinung/282698-netanjahu-feiert-khan-fliegt-und/

Darf ich deshalb vermuten, dass damit auch der Haftbefehl gegen Waldimir Wladimirowitsch wackelt??????? https://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl_gegen_Wladimir_Putin#:~:text=Der%20Haftbefehl%20gegen%20Wladimir%20Putin,Kinder%20nach%20Russland%20verantwortlich%20sei

Wenn nur noch 28% der Regierung und 22% den "klassischen Medien" vertrauen, dann frage ich mich doch, warum immer noch fast 48% angeblich die "Altparteien" und zusätzllich noch 11% die Linke wählen würden.

Und nach den jüngsten dummdreisten Äußerungen von Frau Bas und Herrn Klingbeil und der gern verschwiegenen Tatsache, daß unsere(?) Regierung uns aus unerfindlichen Gründen verpflichtet hat, für (vorläufig!) 5 Jahre die Rentenverpflichtungen der Ukraine zu übernehmen, kann man sich auch nur wundern, daß angeblich immer noch 28% dieser Regierung vertrauen.

Wann kapiert endlich auch die Wählermehrheit, daß es allerhöchste Zeit ist, wenigstens den spärlichen Rest unserer Demokratie gegen die angeblich "demokratischen Parteien der Mitte" und die Kommunisten zu verteidigen? 

...und bitte niemals vergessen : «Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit» (in UNSERER BRD)

https://naturrecht.ch/angela-merkel-denn-wir-haben-wahrlich-keinen-rechtsanspruch-auf-demokratie-und-soziale-marktwirtschaft-auf-alle-ewigkeit/

Angela Merkel: «Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit»

10. November 2024

Aus der Rede der Vorsitzenden der CDU Deutschlands, Angela Merkel, anlässlich der Festveranstaltung „60 Jahre CDU“ am 16. Juni 2005 in Berlin.

..."«Die Verantwortung Deutschlands für die europäische Einigung, für die transatlantische Partnerschaft, für die Existenz Israels – all das gehört zum Kern der Staatsräson unseres Landes und zur Räson unserer Partei.»

«Politik ohne Angst. Politik mit Mut – das ist heute erneut gefragt. Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen. Auch da sind wieder Widerstände zu überwinden. Es sind wieder Prioritäten zu setzen. Ist dem Wichtigen der Vorrang vor dem weniger Wichtigen zu geben.»..."

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Die öffentliche und offizielle "Kampfansage" von Frau Merkel (CDU) vs. FDGO & Grundgesetz in der BRD :

Unterliegt die Demokratie in der BRD unbestreitbar und absolut der Ewigkeitsgarantie gem. Grundgesezt? und wie nennt man Personen, die unsere Demokratie "auf ewig" perspektivisch & öffentlich als Politiker in Abrede stellen? (Google KI)

 

Das Demokratieprinzip der Bundesrepublik Deutschland unterliegt gem. Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) einer rechtlich absolut bindenden Ewigkeitsgarantie, allerdings gilt dies formal nur für den verfassungsändernden Gesetzgeber innerhalb des bestehenden Systems. Eine theoretische und völkerrechtliche Ausnahme bildet die vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine völlig neue Verfassung nach Art. 146 GG. [1, 2]

Politiker, die diese verfassungsmäßige Demokratie dauerhaft und öffentlich ablehnen oder abschaffen wollen, werden im juristischen und politischen Sprachgebrauch primär als Verfassungsfeinde, Antidemokraten oder Akteure mit bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) bezeichnet.

1. Ist die Demokratie unbestreitbar und absolut geschützt?

Die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) besagt, dass eine Änderung des Grundgesetzes, welche die in Artikel 20 GG niedergelegten Grundsätze (darunter das Demokratieprinzip) berührt, unzulässig ist. [1, 2]

Für den rechtlichen Schutz bedeutet das Folgendes:

Absolutes Verbot für den Gesetzgeber: Selbst eine parlamentarische Mehrheit von 100 % im Bundestag und Bundesrat darf die Demokratie nicht legal abschaffen oder aushöhlen. Ein solches Gesetz wäre verfassungswidrig. [1, 2, 3, 4, 5]

Die theoretische Grenze (Art. 146 GG): Das Grundgesetz sieht in Art. 146 GG die Möglichkeit vor, dass sich das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung gibt. Ein vollständiger Systemwechsel (theoretisch auch hin zu einer Nicht-Demokratie) durch den sogenannten „pouvoir constituant“ (die verfassunggebende Gewalt des Volkes) wird in der Staatsrechtswissenschaft kontrovers diskutiert. Die herrschende Meinung besagt jedoch, dass selbst eine neue Verfassung an vorstaatliche Menschenrechte gebunden wäre. [1, 2, 3]

Faktische Verwundbarkeit: Juristischer Schutz schützt nicht automatisch vor einem faktischen Staatsstreich, einer Revolution oder der schleichenden, verfassungswidrigen Aushöhlung durch extremistische Kräfte (Autokratisierung). Deshalb ist das Grundgesetz als wehrhafte Demokratie konzipiert, die Parteiverbote oder die Verwirkung von Grundrechten erlaubt. [1, 2, 3]

2. Wie nennt man Politiker, die die Demokratie „auf ewig“ in Abrede stellen?

Je nach Kontext (juristisch, politikwissenschaftlich oder alltagssprachlich) gibt es dafür präzise Bezeichnungen:

Begriff [1]Einordnung & Bedeutung

Verfassungsfeinde

Der offizielle Begriff im Verfassungsschutzrecht für Personen, die aktiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) vorgehen.

Antidemokraten

Allgemeiner politikwissenschaftlicher Begriff für Personen, deren Ideologie die Herrschaft des Volkes und Pluralismus grundsätzlich ablehnt.

Systemfeinde / Extremisten

Akteure, die den demokratischen Verfassungsstaat als Gesamtsystem ablehnen und durch eine autoritäre oder totalitäre Ordnung ersetzen wollen.

Rechtspopulisten / Autokraten

Politiker, die sich oft oberflächlich auf den „Volkswillen“ berufen, aber institutionelle demokratische Kontrollmechanismen (wie Gewaltenteilung, Justiz und freie Medien) dauerhaft demontieren wollen.

Hinweis: Bloße Kritik an aktuellen demokratischen Institutionen oder die Forderung nach Reformen (z. B. mehr direkte Demokratie) ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Erst wenn das Ziel die dauerhafte Abschaffung des demokratischen Kerns (Volkssouveränität, Rechtsstaatsprinzip, Oppositionsrechte) ist, greifen die genannten Begriffe. [1, 2, 3, 4, 5]

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_______________

https://www.n-tv.de/politik/Nichts-verheimlicht-nicht-alles-erzaehlt-article10631536.html

Merkel war zunächst gegen die Wiedervereinigung

..."Als die Reformwelle 1989 die DDR erfasste, sei Merkel für einen demokratisch geprägten Sozialismus in einer eigenständigen DDR eingetreten. "Wenn wir die DDR reformieren, dann nicht im bundesrepublikanischen Sinn"...

__________________
 

>>> Ehrbare & anständige Menschen ändern NIEMALS im Leben (!) grundlegendende (auch pol.) Charaktereigenschaften.<<< q.e.d.

Passt - um Gottes Willen - auf diese absolut dubiose Post-Merkel-CDU auf !!!

 (...IM Czerny lässt alle Demokraten in UNSERER BRD schön grüßen...)

MfG

MP

Wir haben in der BRD, die nach dem Krieg als Übergangskonstrukt gedacht war, bis vom Volk eine Verfassung ausgerufen wird, (siehe Video im Internet von Prof. Carlo Schmiedt SPD) nie eine echte Demokratie (Das Volk regiert sich selbst) Wir wurden immer nur von einer, von der USA abhängigen Elite, in ihre Richtung regiert.

"gutta cavat lapidem non vi sed saepe cadendo" - Es bedeutet : „Ein Tropfen höhlt den Stein, nicht durch Gewalt, sondern durch stetes Fallen.“ :

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-mueller/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mdb-mueller-wie-stehen-sie-ihr-rechtsausschuss-pol-zum-verwaltungsprozessualen-sog-in

"Sehr geehrter Herr MdB Müller, wie stehen Sie & ihr Rechtsausschuss pol. zum verwaltungsprozessualen sog. In-Camera-Verfahren - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten dürfen ?"

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stefan-moeller/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mdb-moeller-wie-stehen-sie-ihr-rechtsausschuss-pol-zum-verwaltungsprozessualen-sog-in

"Sehr geehrter Herr MdB Möller, wie stehen Sie & ihr Rechtsausschuss pol. zum verwaltungsprozessualen sog. In-Camera-Verfahren - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten dürfen ?"

"Sehr geehrter Herr MdB Möller,
1. halten Sie persönlich (und ggf. Ihr Rechtsausschuss insgesamt) das sog. "In-Camera-Verfahren" für einen rechtsstaatlichen und demokratischen Weg, der auch "Licht ins Dunkle" von verwaltungsprozessualen Fällen bringen kann, die ggf. erhebliche politische Brisanz besitzen ?"...

 

(...wie z B. der Fall des "Stasi-Opfers" Angela Merkel)...

_______________________________

Gilt Angela Merkel offiziell als Stasi "Betroffene" resp. "Opfer"? ...und wie verhielten sich die Stasi-IMs Wolfgang Schnur (DA) und IM Czerny (Ost-CDU) zur Stasi-Betroffenen Angela Merkel? (Google KI)



Ja, Angela Merkel gilt im rechtlichen Sinne der Stasi-Unterlagen-Behörde (heute Bundesarchiv) offiziell als Stasi-Betroffene (Opfer). Dies wurde durch Gerichtsurteile und die Behörde selbst bestätigt, da über sie eine sogenannte „Opfer-Akte“ und keine Täter-Akte geführt wurde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom März 2026 bekräftigte erneut, dass Merkel weder Mitarbeiterin noch Begünstigte der Stasi war. [1, 2]

Das Verhalten der beiden genannten Stasi-IMs zu ihr unterscheidet sich stark:

Wolfgang Schnur (Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs) [1]

Entdecker und Förderer: Der als IM „Torsten“ enttarnte Kirchenanwalt Wolfgang Schnur holte Angela Merkel im Dezember 1989 in die Partei Demokratischer Aufbruch (DA) und machte sie im Februar 1990 zu seiner Pressesprecherin. Er gilt damit historisch als ihr politischer „Entdecker“. [1, 2]

Keine gezielte Zersetzung: Da Schnur Merkel als talentierte Mitarbeiterin schätzte und förderte, nutzte er seine Stasi-Verbindung in dieser Phase nicht, um sie politisch zu beschädigen, sondern um die eigene Partei (und damit auch sie als Sprecherin) im Wende-Prozess zu positionieren, bevor er im März 1990 kurz vor der Volkskammerwahl enttarnt wurde. [1, 2]

Lothar de Maizière (Ost-CDU / IM „Czerny“)

Politischer Ziehvater: Lothar de Maizière, der nachweislich unter dem Decknamen IM „Czerny“ geführt wurde, übernahm Angela Merkel nach der Volkskammerwahl 1990 in die erste frei gewählte DDR-Regierung und ernannte sie zur stellvertretenden Regierungssprecherin. Er förderte ihren Aufstieg in der Ost-CDU massiv. [, 2]

Loyalität und Rehabilitation: Das Verhältnis blieb trotz der Stasi-Vorwürfe gegen de Maizière eng und von Loyalität geprägt. Merkel distanzierte sich nicht dauerhaft von ihm, sondern hielt im Jahr 2010 sogar eine viel beachtete Festrede zu seinem 70. Geburtstag, in der sie sich ausdrücklich für die gemeinsame Zeit und seine Arbeit bedankte. [1]

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Ps.: 

...eigentlich hätte das Stasi-Opfer Merkel ihren Lehrmeister & Stasi-Täter - IM Czerny - verklagen müssen ... aber das Stasi-Opfer zog es vor, dem Stasi-IM Czerny eine ergreifende Festrede zu halten (...eine innige & herzliche Täter-/Opfer-Beziehung -  geprägt von gemeinsamen "Stasi-Traumata"...) :

LIEBER IM Czerny...

 https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/ansprache-von-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-794794

..."Ich möchte dir persönlich ganz herzlich für das danken, was ich in der Zeit, als ich für dich und mit dir gearbeitet habe, lernen konnte. Ich möchte dir aber auch im Namen der Bundesrepublik Deutschland für das danken, was du im Zuge der Wiedervereinigung und danach getan hast"...

 

🤢😢 (...wo ist meine Kotzeimer ?)

MP

Ein Beitrag von Dr. Hans-Georg Maaßen zum Thema "Demokratie & Informationsfreiheit" (der Bürger) - auf X.com :


 

https://x.com/HGMaassen/status/2057021586008375639

“Die Veröffentlichung der Stasi Akte der Frau Merkel ist im Interesse der Demokratie notwendig, weil die Bürger einen Anspruch darauf haben zu erfahren, ob sie von einer ehemaligen Operativen des MfS und/ oder KGB regiert worden sind. Wäre sie nur eine einfache Mitarbeiterin e gewesen, hätte ihre Akte längst vorgelegt werden müssen.” HG Maaßen im Januar 2025

https://x.com/HGMaassen

Hans-Georg Maaßen

@HGMaassen

"Politischer Aktivist für Meinungsfreiheit, Rechtsstaat und Demokratie - Ehem. Chef des Bundesverfassungsschutzes"

hgmaassen.com

Beigetreten March 2017


https://x.com/HGMaassen/status/1833400037084201151

- ohne Worte ! - 🤢

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Georg_Maa%C3%9Fen

Hans-Georg Maaßen 👍😎


MfG

MP

...einer geht noch :

https://x.com/rosenbusch_/status/1801616110443221113

“Nicht nur Luthe wird der Zugang zur Akte verweigert, auch der zuständige Richter am Berliner Verwaltungsgericht hat die Unterlagen noch nicht zu sehen bekommen. Begründung: Nach Ansicht des Bundesarchivs könnte „das Bekanntwerden des Inhalts der Urkunden, der Akten, der elektronischen Dokumente oder der Auskünfte dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“.”

https://x.com/rosenbusch_

 

https://www.nordkurier.de/politik/stasi-akte-angela-merkel-wird-sie-nun-veroeffentlicht-2612030

________

Nachteile für das "Wohl des Bundes" ? - oder "Vorteile für DEMOKRATIE und Rechtsstaatlichkeit" ! ... das ist hier die Frage !!! - Leben wir etwa immer noch in der Stasi-Diktatur unter IM Czerny & Co. ???

MP

Informationsfreiheitsliebender Bundesrepublikaner (-West)

11.06.2026 | 09:16

Re.: "Nach Ansicht des Bundesarchivs könnte „das Bekanntwerden des Inhalts der Urkunden, der Akten, der elektronischen Dokumente oder der Auskünfte dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“.”

 

Wo steht geschrieben, dass die Publizierung der Stasi-Akten von Angela Merkel einen schweren Schaden für den Bund bedeuten könnten? und wie wird das begründet? (Google KI)

 

Die Formulierung, dass die Veröffentlichung bestimmter Dokumente der Bundesrepublik oder dem „Wohl des Bundes“ einen schweren Schaden zufügen könnte, stammt nicht aus einer speziellen Akte über Angela Merkel, sondern ist eine standardisierte juristische Schutzformel des deutschen Geheimdienst- und Archivrechts. [1, 2]

Konkret geregelt ist dies im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Bundes. [1, 2]

Wo steht diese Formulierung geschrieben?

Die Definition für die Einstufung von Dokumenten als „GEHEIM“ findet sich in § 4 Abs. 2 Nr. 2 SÜG (bzw. der entsprechenden SÜG-Ausführungsvorschrift). Dort heißt es rechtlich verbindlich: [1, 2]

„Unterlagen sind GEHEIM einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann.“ [1]

Wie wird dieser Schutz im Fall Angela Merkel begründet?

Im März 2026 wies das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 12.03.2026 – VG 1 K 297/23) die Klage eines Sachbuchautors ab, der vom Bundesarchiv die Herausgabe sämtlicher Stasi-Unterlagen zur Altkanzlerin erzwingen wollte. [1, 2]

Die rechtliche Begründung für die Verweigerung basiert auf dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) und dem Schutz des Staatswohls: [1, 2]

Persönlichkeitsschutz geht vor Forschungsinteresse: Das Gesetz sieht vor, dass personenbezogene Daten noch lebender Personen streng geschützt sind, sofern sie nicht nachweislich offizielle Mitarbeiter oder Begünstigte der Stasi waren. Das Gericht stellte klar, dass dies auf Merkel nicht zutrifft. [1]

Keine Person des öffentlichen Lebens vor 1990: Da Merkel vor dem Mauerfall keine politische Funktionärin, sondern Privatperson (Physikerin) war, sind eventuell über sie angelegte Akten als reine Betroffenen-Unterlagen strikt vor unbefugter Veröffentlichung geschützt. [1]

Schutz von Staatsgeheimnissen und Quellenschutz: Würden staatliche Stellen sensible Dokumente oder ungeschwärzte Informationen unkontrolliert herausgeben, betrifft dies das Staatswohl. Ein „schwerer Schaden für den Bund“ wird damit begründet, dass die Offenlegung von Identitäten (z. B. von Dritten oder Informanten), Arbeitsweisen von Behörden oder internationalen Absprachen die Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig untergraben würde. [1, 2, 3]

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Wer hätte im demokratischen Rechtsstaat BRD (vor und nach der sog. "Wende") jemals vermutet, dass die Herausgabe der Akten von "anerkannten Stasi-Opfern" an einen vereidigten Verwaltungsrichter dem "Bund" - resp. der Rechtsstaatlichkeit und DEMOKRATIE der BRD insgesamt - einen schweren Schaden zufügen könnte ?

- Sogar die Einsichtnahme der Stasi-Akten von Frau Merkel durch den absolut "unverdächtigen" & vereidigten Richter des Verwaltungsgerichts Berlin könnte dem Bund einen schweren Schaden zufügen !

 

+++ Wahrlich, wahrlich, die Stasi-Akten von Frau Merkel werden UNSERE Republik nachhaltig und demokratisch erschüttern (können) !!! : +++

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/olaf-scholz/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-bundeskanzler-a-d-scholz-werden-sie-persoenlich-und/oder-die-fraktion-der-spd-politisch

"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler a. D. Scholz, werden Sie persönlich - und/oder die Fraktion der SPD - politisch darauf drängen, dass die Stasi-Akten Ihrer Amtsvorgängerin Merkel publiziert werden ?"

"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler a. D. Scholz,

mit welchem politischen und insbes. moralischen Recht werden die Stasi-Akten Ihrer Amtsvorgängerin - Angela Merkel (CDU) - der Öffentlichkeit vorenthalten ? ...und werden Sie und Ihre SPD gegen den (m. E. sehr fragwürdigen) juristischen Aktenrückhalt aktiv vorgehen ?

Sehen Sie es als Recht auf Informationsfreiheit der Bürger in der BRD / EX-DDR an, die uneingeschränkte- und aktenkundige Wahrheit über die DDR-Biografie von Angela Merkel zu erfahren ? ...und werden Sie für diese Freiheitsrechte der Bürger:innen aktiv eintreten, Herr Bundeskanzler a. D. Scholz ?"...
 

Informationsfreiheitsliebender Bundesrepublikaner (-West)

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