Erkenntnis bei Systemmedien: Verfassungsschutz als Waffe gegen AfD eingesetzt

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Einführung

Der Verfassungsschutz ist mit seinem Gutachten gegen die AfD gescheitert – und ein Verbotsverfahren ist immer schwerer zu legitimieren. Das wird inzwischen auch langsam von den etablierten Medien anerkannt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen darf. Dass die Behörde zunehmend als Instrument gegen die Opposition eingesetzt wird, kommt inzwischen auch im linksliberalen Mainstream an.

Umdenken bei der FAZ

Etwa in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ): Dort interpretierte Jasper von Altenbockum die Entscheidung als bedeutenden Einschnitt in die politische und institutionelle Debatte über die Partei.

Hans-Georg Maaßen, der frühere Chef des Verfassungsschutzes, kommentierte einen Artikel der sonst immer regierungstreuen FAZ.

Verfassungsschutz-Gutachten überzeugt nicht

Das Gutachten des Verfassungsschutzes, das begründen sollte, warum sich der bisherige Extremismusverdacht gegen die AfD zur Gewissheit verdichtet habe, konnte nicht überzeugen: Das Gericht habe die zentralen Argumente des Gutachtens kritisch geprüft und dessen Kernaussage in Zweifel gezogen. Obwohl es sich noch nicht um eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache handelt, sieht von Altenbockum darin bereits weitreichende politische Konsequenzen.

Faeser machte Verfassungsschutz zur politischen Waffe

Der Beschluss könne die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigen. Besonders kritisch: die Rolle der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der vorgeworfen wird, den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert zu haben. Dadurch entstehe nicht nur für die Behörde selbst, sondern auch für Teile der Bundesregierung und für Parteien der politischen Mitte ein Problem der politischen Glaubwürdigkeit.

„Brandmauer“ geschwächt – Ausgrenzung verliert Legitimation

Die bisherige „Brandmauer“ gegenüber der AfD sei vor allem durch die Einstufung der Partei als rechtsextrem begründet worden. Wenn diese Grundlage juristisch ins Wanken gerate, verliere auch die politische Ausgrenzung an Legitimation. In diesem Zusammenhang wird auch die Debatte über ein mögliches Parteiverbot angesprochen, das nun schwerer zu begründen sei.

Stigmatisierung der AfD schadet der Debatte

Darüber hinaus kritisierte von Altenbockum die starke moralische Stigmatisierung der AfD in der politischen Debatte. Begriffe wie „Nazi-Partei“ hätten weniger der sachlichen Analyse als der politischen Delegitimierung gedient. Diese Strategie habe zudem verhindern sollen, dass sich politische Mehrheiten rechts der Mitte bilden könnten. Das Fazit: Es sei notwendig, sich politisch und inhaltlich mit den Positionen der AfD auseinanderzusetzen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte eine neue Phase der politischen Auseinandersetzung einleiten. Andere Parteien müssten sich demnach stärker mit den Positionen der AfD beschäftigen, statt sich ausschließlich auf deren Ausgrenzung zu verlassen.

Sven von Storch

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Blog-Kommentare

Hört, Hört! Haben die globalistischen Lenker unserer(?) "Systemmedien" plötzlich gemerkt, wie weit sie mit ihren vielen Eigentoren in der Polittabelle hinten liegen?

Aber der niederträchtige Kampf gegen die einzige Partei, die sich der Abschaffung Deutschlands widersetzt, wird weitergehen, solange in Politik und Medien die Knechte der deutschfeindlichen Globalisten das Sagen haben.

mein haustüre steht immer offen… wer reinbricxht wird im leichensack rausgeworfen… klar ihr verbrecher.. ruck zuck zahn luck !!!! Afrikaner ohne festen Wohnsitz dringt in Haus ein, bedroht Bewohnerin mit Baseballschläger – und bleibt auf freiem Fuß Dortmund, NRW. In der Nacht zum Sonntag (08.03.) wollte ein 31-jähriger Guineer ohne festen Wohnsitz in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Mitte übernachten. Es kam zum Streit mit einer Bewohnerin, in dessen Verlauf der Afrikaner einen Baseballschläger an sich nahm und die Frau bedrohte und verfolgte. Die Polizei nahm ihn nicht fest, führte lediglich eine Gefährdeansprache durch und sprach einen Platzverweis aus. Weiterlesen auf presseportal.de

Wir hatten in der jüngsten Vergangenheit zwei Diktaturen mit Inlandsgeheimdiensten, die von Regierungsparteien gegen die Opposition eingesetzt wurden. In der DDR war es die Stasi (Ministerium für Staatssicherheit, umgangssprachlich „Stasi“ (MfS)). Bei uns wird der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz gegen die AfD eingesetzt.

Hier zwei bekannt gewordene Beispiele zum Missbrauch des Verfassungsschutzes:

1) Haldenwang (CDU) hat als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz zugegeben, dass die Behörde die AfD bekämpft: 20.06.23 ZDF-„heute-journal“: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ Das ist ungeheuerlich.

2) Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Kramer (SPD) hat 2023 dem „Freien Wort“ ein Interview gegeben. Kramer, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“ und verfüge über „kaum vorhandene Programmatik“. Kramer missbraucht in diesem Beispiel den Verfassungsschutz für parteipolitische Aussagen.

+++ Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Stammwähler +++

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