Das lang erwartete Berufungsurteil im Fall der Scheinbeschäftigungen von EU-Assistenten fiel am heutigen Dienstagnachmittag: Marine Le Pen bleibt zwarwegen Veruntreuung öffentlicher Mittel verurteilt, doch die Strafe wurde deutlich abgemildert.
Das Entscheidende ist: Die Führungsfigur des Rassemblement National (RN) kann damit voraussichtlich bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten.
Hintergrund des Verfahrens
Das Verfahren dreht sich um Vorwürfe, wonach das damalige Front National (heute RN) zwischen 2004 und 2016 EU-Gelder für parlamentarische Assistenten zweckentfremdet haben soll. Statt tatsächlich für die Abgeordneten zu arbeiten, sollen Mitarbeiter hauptsächlich für die Partei tätig gewesen sein. In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft (davon zwei unter elektronischer Überwachung), einer Geldstrafe und einer sofort wirksamen fünfjährigen Unwählbarkeit verurteilt worden. Dies hätte ihre Kandidatur für das höchste Staatsamt praktisch unmöglich gemacht.
Das neue Urteil eröffnet die Chance auf historischen Präsidentschaftswahlkampf
Das Berufungsgericht in Paris reduzierte die Strafe: Le Pen erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren, davon ein Teil zur Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Fußfessel.
Die Unwählbarkeit wurde verkürzt und nicht sofort vollstreckbar gemacht, sodass Le Pen nach aktuellem Stand für die Wahl 2027 kandidieren kann.
Das Gericht milderte damit die Konsequenzen im Vergleich zum Ersturteil.
Le Pen selbst hatte das Verfahren stets als politisch motiviert bezeichnet und von Justizverfolgung gesprochen.
Politische Auswirkungen: Le Pen kann Präsidentin werden
Das Urteil verändert die Dynamik für die Präsidentschaftswahl 2027 grundlegend. Der RN gilt derzeit in Umfragen als starke Kraft. Sollte Le Pen antreten können, bleibt sie die zentrale Figur. Andernfalls hätte Parteichef Jordan Bardella als Spitzenkandidat bereitgestanden. Die Entscheidung stärkt vorerst die Position Le Pens innerhalb der Partei, auch wenn die Verurteilung an sich ein Imageschaden bleibt.
Marine Le Pen und ihre Unterstützer feiern das Ergebnis zumindest als Teilerfolg.


Kommentare
Demokratie? Den politischen…
Demokratie? Den politischen Gegner wegsperren? So wie in der Türkei, einer Diktatur.
Viva la France ! Es wird…
Viva la France ! Es wird Zeit den Franzosen ihren Stolz zu rück zu geben !! Dieses Europa aus dem Hause Flick Pharma (Gelbkreuz , Senfgas ,Berge von zerrissenem Menschenfleisch der Götter in Weiß ) und den Waffenschmieden Weltkriegen eins und zwo !!Karl Duisberg,Bosch und Rheinmetall und der ganze REST!!Europa ,die Visionen des Walter Hallstein ( Eroberungsrede Walter Hallstein 1939 in Rostock ,dann 1943 mit Hitler , Mussolini und Hallstein zum Vertrag danach!!Das Ziel war schon im Juli 1940 mit der Kapitulation Frankreichs erreicht !!!Dann !!! „Dröhnten die Motoren mit den Panzern von Rheinmetall und die Gewinne in die Schweiz und 1955 aus Argentinien mit dem „Stern „ zum JETZT !!!Ach ja da sind ja noch die Schmiergelder der CDU ,den Pegulan Werken des Fritz Ries ,dem Macher von Helmut Kohl ! Die Witwe des Scharführer Hanns Martin Schleyer für die Zwangsarbeiter nach Auschwitz mit dessen Pension bedacht wie bis jetzt der ganze „Braune Rest „ !! Viva Franze befreit die „Grand Nation „!,!
https://www.freiewelt.net/artikel/redaktion/politik/gerichtsents
erinnert an die Pfalz. Leute der Staatskanzlei arbeiteten für Malo-SPD. Das ist Zweckentfremdung von Steuergeldern.. Also ist die Strafe angebracht; in Mainz bis heute nicht eingefordert. Aber Pfalz gehörte irgendwie zu Fraance........
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