Pressefreiheit in Theorie und Praxis

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Artikel 19 der UN-Menschenrechtserklärung ist eindeutig: „Jeder hat das Recht auf Meinungs- und Äußerungsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen ungehindert zu vertreten und Informationen und Ideen über alle Medien und ohne Rücksich

Jeder! Und jede! Und jedes! Soweit die derzeit vorherrschende genderfuzzikonforme Theorie.