Keine Nachfrage mehr nach dem Impfstoff, Konzern mit Sammelklage wegen Nebenwirkungen konfrontiert

EU hat Zulassung für Corona-Impfstoff von AstraZeneca widerrufen

Die EU hat die Zulassung für den Corona-Impfstoff von AstraZeneca mit Wirkung zum 7. Mai zurückgenommen. Als Grund wird die aktuell mangelnde Nachfrage angegeben. Tatsächlich musste der Konzern aber zugeben, dass es zu schweren Nebenwirkungen kommen kann. Derzeit sieht sie das Pharmaunternehmen einer Sammelklage in London gegenüber.

Foto: Pixabay
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Wie die »Berliner Zeitung« berichtet, hat die EU die Zulassung für den Corona-Impfstoff von AstraZeneca mit Wirkung vom 7. Mai zurückgenommen.

Als Grund wird angegeben, dass die Nachfrage zu gering geworden sei.

Zuletzt musste der Pharma-Konzern zugeben, dass es schwere Nebenwirkungen geben kann.

In einigen Fällen hat der Impfstoff Thrombosen mit Thrombozytopenie-Syndrom herbeigeführt, die zu Blutgerinnseln in Gehirn- oder Bauchgefäßen führen können.

Der Impfstoff von AstraZeneca wurde in Deutschland nach einer voreiligen Notzulassung über 12 Millionen Mal verabreicht. Europaweit waren es fast 70 Millionen Dosen, die verabreicht wurden.

Derzeit sieht sich AstraZeneca einer großen Sammelklage in Großbritannien ausgesetzt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Grace

Unglaubliches Eingeständnis der wichtigsten “Experten”, die für die Covid-19-Impfung geworben haben

Wir wussten von den Thrombosen, die durch den Impfstoff von AstraZeneca verursacht wurden. Deshalb haben wir ihn in den älteren Altersgruppen eingesetzt.

https://uncutnews.ch/unglaubliches-eingestaendnis-der-wichtigsten-experten-die-fuer-die-covid-19-impfung-geworben-haben/

Das hier ist starker Tobac :

Bill Gates gibt zu, Nanotechnologie mit mRNA-Impfstoffen an der Öffentlichkeit zu testen

https://uncutnews.ch/bill-gates-gibt-zu-nanotechnologie-mit-mrna-impfstoffen-an-der-oeffentlichkeit-zu-testen/

> “Jeder, der eine mRNA-Injektion erhält, wird innerhalb von drei bis fünf Jahren sterben, auch wenn er nur eine Injektion bekommen hat”. <

Gravatar: AchtetDasGrundgesetz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die EU hat die Zulassung für den Corona-Impfstoff von AstraZeneca mit Wirkung zum 7. Mai zurückgenommen. Als Grund werden die schweren Nebenwirkungen angegeben. Es gibt bereits Sammelklagen.“ ...

Was auch m. E. als Erfolg der AfD in ihrer Gegenwehr zu bewerten ist – mit der auch aus meiner Sicht dringenden Folge, dass Prof. Sucharit Bhakdi, Reiner Fuellmich
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/goettinger-querdenker-anwalt-fuellmich-zulassung-entzogen-92834489.html
etc. pp unverzüglich und mit allen Konsequenzen für die tatsächlich Schuldigen
https://uncutnews.ch/unglaubliches-eingestaendnis-der-wichtigsten-experten-die-fuer-die-covid-19-impfung-geworben-haben/
auch ´öffentlich` rehabilitiert und entsprechend entschädigt wird!!!

Gravatar: Fritz der Witz

Wann wird die Zulassung von Flinten-Uschi widerrufen ?

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