Die Ampel blinkt braun: Ampel & Union ändern Grundgesetz gegen Mehrheit der Anständigen

Der Ampel und Union müssen fürchten, dass ihre Gesetzes- und Vertragsbrüche eines Tages Gerichte beschäftigen werden. Gleichermaßen Sorgen bereitet ihnen, das der Wähleranteil aller anständigen Bürger auf über 50 Prozent ansteigen könnte, doch sie selbst marginalisiert würden.

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Ampel & Union fürchten die Mehrheit des Volkes und das Gesetz

Von REDAKTION | Viele haben es vergessen: Angst vor Verurteilung nach § 80 des Strafgesetzesbuches (StGB) veranlasste deutsche Politiker, in einer Nacht- und Nebelaktion zum Jahreswechsel 2016, den in Ausführung von Art. 26 des Grundgesetzes (GG) erlassenen § 80 StGB aus dem StGB ganz streichen zu lassen. § 80 StGB, der nur bis zum 31.12.2016 wirksam war, besagte:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Wie wir wissen, war im Jahr 2016 der Angriffskrieg des kollektiven Westens gegen den Donbass – unter vorsätzlichem Bruch der Minsker Vereinbarungen – schon angelaufen, was die Sorgen der deutschen Kriegspartei vor § 80 StGB mit Freiheitsstrafen nicht unter zehn Jahren nachvollziehbar macht.

Inzwischen ist die Lage weiter eskaliert: Rund 500.000 Ukrainer hat man in der Ukraine verheizen lassen und das Land steht vor der Niederlage. So, hat das US-Oberkommando entschieden hat, US Ressourcen zurückzufahren und sich vom Kriegsschauplatz zu machen, um den europäischen Protektoraten – allen voran der Bundesrepublik Deutschland – den ukrainischen Trümmerhaufen zu überlassen.

In Bezug auf Endkämpfe verfügt Deutschland über grossen Erfahrungsschatz, speziell aus den Jahren 1944 und 1945: Von daher kennt man das Kriegsgebiet gut und nicht nur das: Manche Insignien aus strammen Zeiten, wie Wolfsangeln, die in der BRD zuletzt nicht mehr in Mode waren, haben sich weiter östlich erstaunlich gut erhalten.

Das alles lässt zwar die Herzen der Ampelkinder höherschlagen, doch deren große Sorge bleibt: Was soll man in dieser Situation mit dem Verfassungsgericht machen, das die Aufgabe hat zu prüfen, ob eine Norm [Normenkontrolle] mit dem Grundgesetz vereinbar scheint und damit Recht setzt und zugleich Unrecht definiert?

Ampel & Union tun sich zusammen, um das Grundgesetz zu ändern

Ampel und Union fürchten um den Erhalt ihrer Parteienautokratie, welche die Gewaltenteilung aushebelt, doch die Simulationsdemokratie so erst möglich macht. Dazu benötigen Ampel & Union auch weiterhin die Kontrolle über das Personal des Verfassungsgerichts. Richter für den Verfassungsgerichtshof wurden bisher von CDU, CSU, SPD, Grünen und FDP vorselektiert, um im Anschluss abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat mit Zweit-Drittel-Mehrheit durchgewunken zu werden.

Eine Opposition der Anständigen, hätte mit 34% Mehrheit Zwei-Drittel-Mehrheiten für Richterernennungen blockieren oder gar mit einer von 50% die bisherige Willkürherrschaft der Altparteien nach bisheriger Rechtslage beenden können:

Im letzeren Fall könnte eine solcherart erstarkte Partei (z.B.) AfD/BSW beispielsweise durch einfache Gesetzesänderung, einen neuen Senat mit neuen Richtern einrichten, der kritische Fälle zu bearbeiten hätte.

Vor diesem Hintergrund taten sich Ampel und Union zusammen, um mit Zweit-Drittel-Mehrheit, solange sie diese noch haben, eine Änderung des Grundgesetzes durchzudrücken.

Bisher konnte demnach das sogenannte Bundesverfassungsgerichtsgesetz, welches die Struktur und Funktionsweise des Verfassungsgerichts vorgibt, durch einfachen Gesetzesbeschluss mit 50% Mehrheit im Bundestag geändert werden. Jetzt wird die Ampel zusammen mit der Union das Gesetz im Grundgesetz verankern lassen, weil das dann künftig eine Zweidrittelmehrheit notwendig macht.

Richterernennungen weiterhin von Altparteien dominiert

Mit 34% Stimmenanteil hätte eine Partei der Anständigen den bisherigen Postenschacher um Richter für das Verfassungsgericht blockieren können. Doch, die Grundgesetzänderung von Ampel & Union verhindert auch das: Künftig soll die jeweils andere Kammer vertretungsweise Richter wählen können, falls sich die ursprünglich zuständige Kammer drei Monaten lang nicht auf einen neuen Nachfolger hätte einigen können. Damit soll dann ausgeschlossen werden, dass Parteien mit 34% wie AfD oder BSW den angestammten Postenschacher der Altparteien künftig hätten unterbinden könnten.

So haben Alt- & Wählerschwundparteien – bevor sie zusammen ihre Zweidrittelmehrheit demnächst an der Wahlurne auch offiziell verlieren werden – die umstrittenen Regeln zur Besetzung und zum Status des Verfassungsgerichts in das Grundgesetz aufnehmen lassen, um ihr autokratisches Regime – trotz weiterer Wählereinbußen – willkürlich und ungestört ausüben zu können.

Die Grundgesetzänderung soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten und zeitnah in den Bundestag eingebracht werden. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.

Quelle: unser-mitteleuropa.com/142836

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Der Ampel und Union müssen fürchten, dass ihre Gesetzes- und Vertragsbrüche eines Tages Gerichte beschäftigen werden. Gleichermaßen Sorgen bereitet ihnen, das der Wähleranteil aller anständigen Bürger auf über 50 Prozent ansteigen könnte, doch sie selbst marginalisiert würden.“ ...

Dem sie mit göttlichem(?) Segen nun scheinbar vorzubeugen versucht!!!
https://unser-mitteleuropa.com/142836

Gravatar: Hajo

Wir könnnen sie nur das Fürchten lehren, wenn man bis zum Beweis des Gegenteils die Blauen möglichst nahe an Mehrheiten heran bringt.

Das würde zumindest die Bereitschaft von anderen kleinenParteien erzeugen, die auch etwas gegen die Ampel haben eine Partnerschaft einzugehen, denn mit der deutschen Einheitspartei CDU/CSU, SPD und Grünen kann man nicht mehr rechnen, weil die schon alle unter der Knute des US-Hegemons stehen.

Gravatar: Werner Hill

"Ampel und Union fürchten die Mehrheit des Volkes und das Gesetz".

Das ist naheliegend, weil sie den Verlust ihrer Pfründen und ihrer (Schein-)Macht und womöglich auch noch Strafen für ihren Landesverrat befürchten müssen.

Weniger naheliegend, aber für den Erfolg des Teufelswerks der Totengräber Deutschlands viel wichtiger, ist, daß diese mit allen Mitteln verhindern wollen, ihre (tatsächliche) Macht in diesem Lande zu verlieren.

Und was "die Mehrheit der Anständigen" betrifft, würde ich lieber von einer Mehrheit sprechen, die sich aus (leider zuwenig) Selbstdenkern und (leider zuvielen) Schlafmicheln zusammensetzt, die bei den fremdbeherrschten Medien denken lassen und entsprechend wählen.

Und Letztere sind schuld, wenn die deutschfeindlichen Strippenzieher im Hintergrund immer mehr bestimmen können, wer bei uns regieren darf, wer über Recht und Unrecht entscheidet und wer die Nachrichten entsprechend "aufzubereiten" hat.

Gravatar: dr weiss

Wie unsere Medien die RKI-Protokolle herunterspielen Die krassesten Beispiele

VERÖFFENTLICHT AM 26. Jul 2024
164 Kommentare

Die gute Nachricht vornweg – es gibt sie noch, die „Gallischen Dörfer“ unter unseren großen Medien. Allen voran in Sachen Corona die „Berliner Zeitung“. Sie hat den Mut, von der Staatslinie abzuweichen in Sachen Corona. Und jetzt sogar so weit zu gehen, die Kollegen offen zu kritisieren für ihren Umgang mit den Themen – und den RKI-Files, die jetzt in vollem Umfang geleakt wurden (siehe hier).

Tatsächlich fällt auf, wie die Mehrzahl der großen Medien – wenn auch nicht alle – versuchen, den handfesten Skandal herunterzuspielen. Dabei enthalten die Unterlagen zahlreiche politische Bomben. Die fünf größten habe ich heute in einem eigenen Artikel ausgeführt (siehe hier). Wobei noch heftigere jederzeit dazukommen können, wenn man beachtet, dass es sich um Tausende von Seiten handelt.

Hinzu kommt, dass es offenbar Unterschiede gibt zwischen der Version der RKI-Files, die von den Behörden aufgrund eines Gerichtsbeschluss widerwillig freigegeben wurden – und denen, die nun ein Insider an eine Journalistin durchgestochen hat. Das wirft zahlreiche Fragen auf (siehe hier). Die aber in den meisten großen Medien gar nicht erst gestellt werden.

„Was ist los mit den deutschen Leitmedien?“, wundert sich die Kollegin Ruth Schneeberger in der „Berliner Zeitung“ in ihrer Überschrift. Und weiter: „Dass es nun weiterer Anstrengungen bedarf, um die offensichtlichen Widersprüche zu klären, die sich aus den RKI-Protokollen ergeben, liegt auf der Hand… Doch was tun große Teile der Presse, deren ureigenste Aufgabe es nun wäre, sich die Protokolle genauer anzuschauen? Sie wiegeln ab. Zunächst war auffällig, dass den ganzen Tag lang nach Erscheinen der neuen RKI-Files außer kleineren oder Alternativmedien kaum jemand berichtete, obwohl es eine – wenn auch sehr kurzfristig einberufene – Pressekonferenz dazu gab, die in Berlin etwa in Laufweite zum ARD-Hauptstadtstudio stattfand.“

Gravatar: Johanna

Wieso keine wirksame Sperr-Minorität ?!

Das ist ganz erstaunlich: Bei Aktiengesellschaften liegt die Sperr-Minorität bekanntlich bei 25% +1.

Was für die Eigentümer einer AG gut ist, dass soll also für den Souverän einer ganzen Nation schlecht sein: Die erforderliche Mehrheit für eine "Satzungsänderung" liegt beim Grundgesetz bei nur 2/3.

Ich finde, das macht es Regierigen eindeutig zu einfach, um sich selbst zu ermächtigen...

Der gesellschaftliche Konsens müßte doch wesentlich größer sein, und auch substanzielle Teile der Opposition inkludieren, so dass auch Minderheiten-Interessen angemessenen Schutz erfahren können.

Ich finde, das ist aktuell nicht der Fall. Die 2/3-Mehrheit scheint nicht mehr als ein Feigenblatt, im Land des giftgrünen Blocks aus Schwarz-Rot-Gelb. Echter gesellschaftlicher Konsens und echte Demokratie sehen für mich anders aus.

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