Höcke wird weiterhin Spitzenkandidat der AfD in Thüringen sein

Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole

Drei Wörter, ein Urteil: Ein Gericht hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine verbotene Parole benutzt hat, die auch im Dritten Reich von der SA benutzt wurde. Höcke bestreitet, vom NS-Hintergrund der Parole gewusst zu haben und verweist darauf, dass die Parole auch vorher schon verwendet worden war.

Foto: Screenshot YouTube/Phoenix
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Bei einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 soll Björn Höcke den Dreiklang formuliert haben: »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für *********«.

Die Schlussformulierung »Alles für *********« wird als verbotene Losung eingestuft, weil sie auch von der SA im Dritten Reich verwendet wurde.

Daher war Höcke angeklagt worden, ein Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet (Paragraf 86a Strafgesetzbuch) zu haben.

Aufgrund dieser strittigen Äußerung wurde Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt (100 Tagessätze zu je 130 Euro, also insgesamt 13.000 Euro) [siehe Berichte »Nius«, »Junge Freiheit«, »Tichys Einblick«].

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Höckes Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Höcke habe nicht gewusst, dass dieser Spruch auch von der SA verwendet wurde und dass dieser deshalb heute verboten ist. Außerdem sei es eine freie Rede gewesen, die nicht vorbereitet war. Höcke wollte sich an Trumps Spruch »America First« orientieren. Höcke wies daher die Vorwürfe zurück. Der von ihm getätigte Ausruf habe eine lange Tradition und sei schon vor dem Nationalsozialismus verwendet worden, so seine Argumentation.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zusätzlich zur Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, außer bei dem Strafmaß.

Björn Höcke kann aber weiterhin als Kandidat der AfD in Thüringen zur Landtagswahl antreten. Seine politischen Ämter bleiben unberührt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Fritz der Witz

Diese Parole wurde auch von SOZIS und anderen Gruppierungen intensiv verwendet.
Hitler und Goebbels haben auch "Gute Nacht" und "Guten Tag" gesagt, so wie Millionen von Deutschen auch.

Kommt man also in den Knast, weil man "Guten Morgen" sagt ?

Das ist eine total absurde - politisch-kriminelle - Justiz.

Jede Wette: Die Richter selbst hätten auch nicht "gewusst", dass diese Parole irgendwann einmal - auch aber nicht nur - von der SA genutzt worden ist.

Und die Schlussfolgerung - besser wohl UNTERSTELLUNG -, als Geschichtslehrer müsse Höcke das wissen und HABE ES DESHALB AUCH GEWUSST - ist dermaßen hanebüchen und abseitig, dass es einem die Zehennägel aufrollt.
Was für eine FARCE und Justizposse.

Der Staat und damit auch die Justiz delegitimieren sich im Sauseschritt selbst.

Gravatar: Croata

Ein Wahnsinn ist das!
Ich kann die Worte nicht finden - es ist einfach unglaublich.

Gravatar: Axel Gojowy

Damit es nich anderen auch passiert: Veröffentlichung einer Liste mit Sprech-Verboot ist nunmehr erforderlich. Wer soll sie erarbeiten? Wenn man die LTI als Grundlage annimmt, betrifft es alle Politiker

Gravatar: Lutz

Aha, die dunkeldeutschen Richterlein haben geurteilt.

Gerade aus JF-Online kopiert:

"Schmidttom sagt:
15. Mai 2024 um 2:19 Uhr

Mein Vorschlag wäre, dass jeder, der mit Höcke solidarisch ist und mit diesem Urteil nicht konform geht 0,1€ der Strafe übernimmt und an das Landgericht Halle Bankverbindung: IBAN: DE12 8100 0000 0081 0015 65 BIC: MARKDEF1810 überweist mit Kennwort Rechtsstaat für Höcke.

Das wäre mal ein zugegebenermassen unkonventioneller aber messbarer Protest."

Wenn jeder 10 Cent überweist, hat das Gericht viel Buchungsspaß!!!

Gravatar: Lutz

Wenn Herr Höcke "Alles für das Kalifat" gesagt hätte, dann hätte ihm der Dönermeier bestimmt ein paar Bundesverdienstkreuze verliehen!!!

Gravatar: maasmaennchen

Unsere Demokratie wird mit Füssen getreten, ausgerechnet von den angeblich grössten Demokratieverfechtern. Gerichte in Deutschland sind befangen und Politik geleitet und somit nicht neutral.Bist du auf der falschen Seite wird dir der Garaus gemacht.

Gravatar: werner S

Die Altparteien und ihre Privat-Justiz machen sich vor aller Welt lächerlich. So ein Theater wegen einem harmlosen Spruch.
Wir haben es dabei nicht mit Deutschen zu tun. Sie zwingen das deutsche Volk an allem Schuld zu sein. Ich lehne jegliche Kollektivschuld ab. Ich fühle mich nicht schuldig.

Gravatar: Fritz der Witz

Die zugrundeliegende Strafnorm ist offensichtlich verfassungswidrig, weil sie dem Bürger nicht erkennbar macht, WAS GENAU strafbar ist und was nicht.
Darauf hatte auch Vosgerau ausdrücklich hingewiesen.
Das Gericht hätte - bei korrektem und rechtskonformem Verhalten - diese Frage dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen MÜSSEN.

Gravatar: harald44

Hatte nicht A. H. mal in einer Rede vor der Arbeiterschaft erklärt: ".... so sicher, wie zweimal Zwei Vier ist....".
Sind jetzt die Zahlen Zwei und Vier verboten und darf jetzt bei der Multiplikation von zweimal Zwei nicht mehr Vier herauskommen, sondern 3,999 oder 4,001?
Und warum gibt es keine Indexliste der verbotenen (warum denn verboten, stürzt bei deren Verwendung der Himmel ein?) Begriffe, damit jeder seine Reden darufhin überprüfen kann?
Aber dazu ist dieser "Staat" natürlich zu feige, denn dann müßte er sich ja festlegen.
Dazu fällt mir nur noch ein:
Irrenhaus BRD.

Gravatar: Werner Hill

Was für eine Schande für die politikhörige deutsche Gerichtsbarkeit! Deutschland schafft sich ab!

Müssen wir jetzt nachforschen, was jemals von den Nazis gesagt wurde, um nicht straffällig zu werden?

GERMANY FIRST!

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