EILMELDUNG

Bundesverwaltungsgericht hat Compact-Verbot teilweise aufgehoben

Presseberichten zufolge hat das Bundesverwaltungsgericht das von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügte Verbot des Magazins Compact in einem Eilverfahren zumindest teilweise wieder aufgehoben.

Foto: Screenshot YouTube/ARD
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Eine Eilmeldung geht gerade durch die Medien:

Presseberichten zufolge hat das Bundesverwaltungsgericht das von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügte Verbot des Magazins Compact in einem Eilverfahren zumindest teilweise wieder aufgehoben.

Jürgen Elsässer hatte über seine Anwälte einen Eilantrag stellen lassen. Nun kann das Compact-Magazin wohl wieder — zumindest vorläufig — erscheinen.

Dennoch bleiben viele Fragen offen. Das Hauptverfahren muss abgewartet werden.

Aber es ist ein erster Sieg für die Meinungsfreiheit und eine Niederlage für Nancy Faeser.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Wolfgang Lammert

Die Frage ist, ob COMPACT noch die Möglichkeit hat, in den laufenden Wahlkampf wirksam zu werden !

Gravatar: hw

Wenn alles normal läuft, dann sollte Nancy Antifa Faeser zu Prozessbeginn (in 2-3 Jahren) das Amt der Bundesinnenministerin nicht mehr ausüben.
Ob Nancy nach dem Teilerfolg von Compact zurücktreten wird, ist eher unwahrscheinlich.
Sie und Kanzler Scholz werden voraussichtlich bis zum bitteren Ende im Amt bleiben.

Gravatar: COBRA

Hoffentlich bleibt Compact
mit den Füssen auf dem Boden.

Gravatar: Gottfried Stutz

Nun, die Justiz funktioniert in diesem Lande offenbar noch. Eine andere Entscheidung war ja nicht zu erwarten. Der Sofortvollzug wurde ausgesetzt, Compact kann wieder arbeiten. Da ich davon ausgehe, dass sich das endgültige Verfahren im Zweifel erst vor dem EugH erledigt, hat Compact nun alle Zeit der Welt. Solche Verfahren dauern Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, bis sie endgültig entschieden werden. Faeser allerdings hat durch diese Schlappe nun ihren Rücktritt zu erklären. Wenn sie nicht geht, muss sie Scholz feuern. Sie ist als Innenministerin nicht mehr tragbar. Hier schließe ich mich Herrn Kubicki von der FDP vollumfänglich an.

Gravatar: Wolfgang Lammert

SPD-Bundesinnenministerin hat ein dickes Eigentor gegen die SPD geschossen, denn nun vertieft sich die Einschätzung, dass Nancy Faeser sich außerhalb der Justiz befindet und eine Art von "Gesinnungsjustiz" betreibt und damit eine postdemokratische Bundesministerin ist, ein Risiko für die Innere Sicherheit und den Rechtsstaata.

Gravatar: Croata

Hahaha...."Juristin".....

Gravatar: ZimtundZucker

Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes Nr. 39/2024 vom vom 14.08.2024

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39

Es wird tatsächlich 'teilweise' geschrieben. Die Bedeutung wird man wohl dem Urteil entnehmen können.
Jedenfalls wurde die Unverhältnismäßigkeit in der Hauptsache festgestell.t

Gravatar: Willy

Hat Frau Faeser die Richter nicht vorher zum Essen eingeladen?

Gravatar: Klimax

Von "teilweise" sehe ich nichts, das schreibt nur die Mainstreampresse. Das Verbot wurde aufgehoben. Man kann allenfalls sagen: "vorläufig", weil es eine einstweilige Verfügung ist und das Hauptsacheverfahren noch aussteht. Aber "teilweise"? WAS soll den noch in Kraft sein?

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