Nach Widerstand der Eltern gegen Pubertätsblocker:

Schweizer Teenager in staatliche Obhut genommen

Eltern kämpfen um das Sorgerecht für ihre Tochter während rechtlicher Auseinandersetzung über Geschlechtsumwandlung

Symbolfoto, Ausschnitt
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Ein Schweizer Ehepaar kämpft rechtlich darum, das Sorgerecht für ihre 16-jährige Tochter zurückzuerlangen, die seit dem letzten Jahr unter staatlicher Vormundschaft steht, nachdem eine umstrittene Diagnose von Geschlechtsdysphorie gestellt wurde. Die Eltern behaupten, dass Ärzte versucht haben, ihrer Tochter ohne ihre Zustimmung Pubertätsblocker zu verabreichen. Für Gerichtsverfahren haben sie bereits Zehntausende ausgegeben, wie der European Conservative berichtet.

Das Paar arbeitet nun mit der christlichen Rechtsberatungsorganisation Alliance for Defending Freedom (ADF) zusammen, um ihre Tochter nach Hause zu holen und einen Präzedenzfall gegen die einflussreiche transsexuelle Lobby Europas zu schaffen. Die Eltern legen Berufung gegen eine gerichtliche Anordnung ein, Dokumente vorzulegen, die es ihrer Tochter ermöglichen würden, eine Änderung des rechtlichen Geschlechts im Zivilregister zu beantragen.

Die Odyssee begann 2021, als ihre damals 13-jährige Tochter, bekannt nur als »C« zum Schutz ihrer Identität, der Familie mitteilte, dass sie sich zu einem Jungen »umwandeln« möchte, obwohl sie laut ihrem Vater »vorher keine Anzeichen gezeigt hatte«. Das Mädchen hatte zuvor andere psychische Probleme erlebt.

Nach Konsultationen in einem örtlichen Krankenhaus in Genf wurde »C« offiziell mit Geschlechtsdysphorie diagnostiziert, obwohl ein privat engagierter Psychiater der Familie nicht mit der Diagnose einverstanden war. Die Ärzte informierten die Eltern, dass ihre Tochter Pubertätsblocker nehmen sollte, was die Eltern ablehnten. Stattdessen entschieden sie sich für eine private psychische Betreuung für ihr Kind.

Die Eltern glauben, dass der Zustand ihrer Tochter durch Isolation und die Zeit, die sie während der Pandemie online verbracht hat, beeinflusst wurde.

»C« bat dann um eine »soziale Transition« (Änderung ihres Namens und ihrer Pronomen) an ihrer privaten Schule – wieder gegen den Willen ihrer Eltern. Der Cass-Bericht, der in Großbritannien Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurde, zeigt, dass eine »soziale Transition« oft den Weg für irreversible körperliche Interventionen wie Pubertätsblocker, Hormonbehandlungen und chirurgische Körperveränderungen ebnet.

Im Frühjahr 2023 behauptete die Schulpsychologin, die den Teenager gesehen hatte, sie befürchte »suizidale Handlungen«, wenn »C« nicht erlaubt würde, zu »transitionieren«, und informierte die Kinderschutzbehörden. Die Schule arbeitete auch mit einer transgender Wohltätigkeitsorganisation, Le Refuge, zusammen.

Nach einem Treffen zwischen den Eltern und der Kindeswohlbehörde Service de Protection des Mineurs (SPMI) – bei dem den Eltern vorgeworfen wurde, Missbrauch zu betreiben, weil sie nicht dem zustimmten, was die Behörden vorschlugen – wurde »C« aus dem Haus genommen, hospitalisiert und in eine staatliche Unterkunft gebracht.

In Stellungnahmen gegenüber der Presse machte die Familie eine »Allianz zwischen der Schule, der Schweizer Kinderschutzagentur und dem Schweizer Krankenhaus in Genf« dafür verantwortlich, dass ihre Tochter gegen ihren Willen beeinflusst wurde. Sie sagten auch, dass die transgender Wohltätigkeitsorganisation Le Refuge die Geschlechtsumwandlung des Kindes gefördert habe.

»Wir haben der Schule sehr deutlich gemacht, dass wir nicht glauben, dass es an der Schule liegt, unsere Tochter sozial zu transitionieren. Wir haben festgestellt, dass die Schulpsychologin sich eingemischt hat und meine Tochter mit Materialien gefüttert hat, sie mit Le Refuge in Kontakt gebracht hat«, sagten die Eltern.

Die Geschlechtsumwandlung für minderjährige Jugendliche wird in der Schweiz von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrische Endokrinologie und Diabetes (SPED) reguliert. Die Vorschriften sehen vor, dass die elterliche Zustimmung nach rechtlicher Genehmigung außer Kraft gesetzt werden kann.

»Ich fühle mich machtlos«, sagte »C«’s Mutter und fügte hinzu: »Ich liebe mein Kind. Sie ist erst 16 Jahre alt. Sie kann keine solche Entscheidung treffen. Sie braucht eine Mutter und ihre Familie.«

Zur Situation der Familie äußerte sich der leitende Anwalt des Falls, Dr. Felix Böllmann von ADF, und sagte, dass das Paar »den schlimmsten Albtraum eines jeden Elternteils« durchlebe. Er warnte auch vor den weitreichenden Auswirkungen, wenn die Praxis, Kinder, die eine Transition wünschen, gegen den Willen ihrer Eltern in die Obhut zu nehmen, normalisiert wird. Böllman sagte, die Maßnahmen der Schweizer Behörden verletzten nationales und internationales Recht.

Die Angelegenheit des Teenagers hat internationale Aufmerksamkeit erregt, als Teil eines breiteren Bemühens, elterliche Rechte in Bezug auf Geschlechtsumwandlungen zu bekräftigen, zwei Jahre nachdem die Schweizer Behörden den Prozess zur Änderung des Geschlechts liberalisiert haben.

Offizielle Statistiken des Schweizer Gesundheitsdienstes zeigen, dass seit 2018 mindestens ein Dutzend Kinder geschlechtsangleichende Operationen unterzogen haben. Die Anzahl der Geschlechtswechseloperationen hat sich in den letzten sieben Jahren um 1100% erhöht.

Immer mehr Länder – darunter Finnland, Schweden, Frankreich und das Vereinigte Königreich – haben ihre Meinung geändert und unterstützen nicht mehr die Behandlung von »Geschlechtsumwandlungen« angesichts der unumkehrbaren Schäden, die sie verursachen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Tom aus+Sachsen

Und warum lassen die Eltern die Verantwortlichen nicht zusammentreten ? Dafür wäre das ganze Geld besser angelegt .

Gravatar: Lansab

"Das Mädchen hatte zuvor andere psychische Probleme erlebt." - Und hat sich dann wohl darin verrannt, dass eine Entstellung ihres Körpers der einzige Ausweg sei...

Ein Staat, der die Verstümmelung (psychisch wie pysisch) von Kindern fördert, begeht ein Verbrechen. Ich verstehe die Eltern völlig, sie wollen ihre Tochter schützen. Dafür haben sie alles getan. Gegen die staatlichen Verbrecher werden sie nicht ankommen. Und wenn das Mädchen in ein paar Jahren unter Osteoporose, Krebs, Unfruchtbarkeit und Orgasmusunfähigkeit leidet, kann sie wenigstens nicht sagen. "Warum habt Ihr das zugelassen?" Das geht dann ganz allein auf ihre eigene Kappe. Auch wenn es schwer fällt, manchmal muss man einfach aufgeben und sich sagen "Mancher ruiniert sich sein Leben, so gut, wie er kann". Dass ein Staat allerdings dabei mithilft, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gravatar: <Frank>

Wenn jemand 21 ist und seinen Abschluß hat, sprich selbst arbeiten geht, soll er seinen Körper auf eigene Kosten nach gutdünken verstümmeln und zerschneiden dürfen.

Aber bis dahin ist es für mich ein krimineller Akt Kinder mit Hormonen oder anderen Maßnahmen zu verstümmeln. Sie sind im Wachstum und machen psychische Reifungsphasen durch die dadurch unterbrochen und gestört werden. Da mischt man sich einfach nicht ein wenn man es gut meint. Jeder hat männliche wie weibliche Eigenheiten. Das sagt aber nichts über sein Geschlecht oder seine Orientierung aus.

Schon garnicht sollte man sich deshalb verstümmeln.

Eltern sollte das alleinige Recht und die Pflicht gegeben werden darüber zu wachen das dem werdenden Erwachsenen nichts dergleichen widerfährt.

(Es gehört notfalls das Waffenrecht geändert damit sich der einzelne endlich wider gegen staatliche Willkür wehren kann.)

Danach können sie meinetwegen in jede Krise und Depri verfallen die sie wollen, sich zerschneiden lassen, sich verstümmeln, chemisch versauen... egal! Ist mir wirklich VÖLLIG egal, mische ich mich nicht ein. Geht mich überhaupt nichts an.

HAUPTSACHE andere müssen nicht für die Konsequenzen ihres Irrsinnes bezahlen oder es ausbaden oder werden damit GEGEN ihren Willen belästigt!!! Dieses Selbstbestimmungsrecht auf freie Wahl der Information sollte mal irgendwo festgeschrieben werden.

Sie sollen vor jeder Selbstverstümmelung oder Hormonselbstvergewaltigung eine gesetzlich verpflichtete Verzichtserklärung abgeben. Sollen verzichten auf jedwede Kosten, Leistungen, Renten, Beiträge oder Erstattungen die als Konsequenz ihrer Selbstverstümmelung entstehen.

Wenn sie ehrlich daran glauben das es gut für sie ist, sollte eine solche Erklärung KEIN Problem für Sie darstellen.

Alles danach ist mir EGAL!

Meine Steuern müssen die Person dann weder durch Sozialhilfe, Psychotherapie noch lebensrettende OP´s oder Krankenhausaufenthalte bringen. Das zahlen sie alles aus eigener Tasche.

Das ein Staat oder irgendwer außerfamiliäres sich da überhaupt einmischt -egal in welche Richtung- ist ein absolutes Oberpfuiii!

Gravatar: F.Michael

Ich habe ein Ehepaar im Tessin(Locarno) denen hat man seit letztem Jahr Juni das Kind entzogen, aus unklärbaren Gründen. Die Eltern wurden von der Lehrerin denunziert bei der Kesb. Ein Vierteljahr lang wussten die Eltern nicht einmal wo ihr Kind untergebracht ist, dann durften sie es mit Aufpasser besuchen und mussten jedesmal fast 100 Franken dafür bezahlen, dass sie ihr eigenes Kind sehen können.

Gravatar: Rita Kubier

Und so etwas Schändliches in der - wie man bisher glaubte - liberalen, neutralen Schweiz!! UNGLAUBLICH!!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die Geschlechtsumwandlung für minderjährige Jugendliche wird in der Schweiz von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrische Endokrinologie und Diabetes (SPED) reguliert. Die Vorschriften sehen vor, dass die elterliche Zustimmung nach rechtlicher Genehmigung außer Kraft gesetzt werden kann.“

Darf ich nun vermuten, dass sich in der Schweiz dies bzgl. längst ähnliche Gefühle verbreiten wie bei vielen Frauen auch in Deutschland???
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/mein-bauch-gehoert-mir-mein-kind-aber-dem-staat

Gravatar: Axel Gojowy

Beschneidung: verboten
Hormonelle Verstümmelung: gefördert
auch Rom verschwand durch Degeneration

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